Zurück Österreich: Zur Förderung von Minderheiten- und Regionalsprachen muss mehr getan werden

Österreich: Zur Förderung von Minderheiten- und Regionalsprachen muss mehr getan werden

Ungeachtet aller Anstrengungen sind in Österreich weitere Maßnahmen erforderlich, um die von der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen (ECRML) geschützten Minderheitensprachen zu stärken. Dies geht aus einem heute veröffentlichten Bericht des Sachverständigenausschusses hervor, der die Einhaltung der Charta überwacht.

Die Charta trat in Österreich 2001 in Kraft und gilt für folgende Minderheitensprachen des Landes: Burgenlandkroatisch, Tschechisch, Ungarisch, Romanes, Slowakisch und Slowenisch. Der Sachverständigenausschuss bewertet in dem Bericht die Fortschritte in Bezug auf die Empfehlungen für Sofortmaßnahmen seit der Verabschiedung einer umfassenden Bewertung im Rahmen des fünften Evaluierungszyklus im Jahr 2023.

Der neue Bericht gibt einen Überblick über die ergriffenen Maßnahmen, die beispielsweise von aktualisierten Lehrplänen für Ungarisch und Kroatisch in zweisprachigen Schulen bis hin zu zweisprachigen (deutsch-slowenischen) Online-Formularen reichen. Darüber hinaus werden Maßnahmen genannt, die die österreichischen Behörden bei der Umsetzung der Empfehlungen für Sofortmaßnahmen berücksichtigen sollten.

Zudem sollten weitere Maßnahmen ergriffen werden, um die allgemeine Empfehlung umzusetzen, das Bewusstsein für die betreffenden Sprachen und ihre jeweiligen Kulturen „als fester Bestandteil des kulturellen Erbes in Österreich im allgemeinen Bildungswesen und in den Medien zu fördern“.

Die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen ist ein Übereinkommen des Europarates, das die traditionellen Regional- oder Minderheitensprachen der Vertragsstaaten schützen und fördern und es den Sprechern und Sprecherinnen dieser Sprachen ermöglichen soll, sie im öffentlichen und privaten Leben zu verwenden. Seine Umsetzung wird von einem unabhängigen Sachverständigenausschuss überwacht. Der Vertrag trat am 1. März 1998 in Kraft und gilt heute in 25 Staaten.


  Österreich und die ECRML

 Pressemitteilung [EN/FR]

Europarat Straßburg 2. April 2025
  • Diminuer la taille du texte
  • Augmenter la taille du texte
  • Imprimer la page