Die Expertengruppe des Europarates für die Bekämpfung des Menschenhandels (GRETA) untersucht in ihrem dritten Bericht über Österreich den Zugang von Menschenhandelsopfern zur Justiz und zu wirksamen Rechtsbehelfen sowie den Fortschritt bei der Umsetzung ihrer früheren Empfehlungen.
In dem Bericht erkennt die GRETA an, dass Österreich die rechtlichen und politischen Rahmenbedingungen für die Bekämpfung von Menschenhandel weiterentwickelt hat. Leitlinien wurden ausgearbeitet, in denen die Rolle der Bundesländer im Kampf gegen Menschenhandel definiert ist, die Stadt Wien hat eine Arbeitsgruppe gegen Menschenhandel eingerichtet und in Tirol und Vorarlberg wurden regionale Koordinatoren ernannt. Ein Praxisleitfaden für die Identifizierung minderjähriger Opfer von Menschenhandel wurde 2016 verabschiedet. Im Februar 2017 gab das Justizministerium einen internen Erlass heraus, um auf die Bestimmung über das Absehen von Bestrafung hinzuweisen, wonach Opfer für ihre Beteiligung an rechtswidrigen Handlungen insoweit nicht zu bestrafen sind, als sie dazu gezwungen wurden. Das Innenministerium definierte zudem 2018 in einem internen Erlass das Verfahren, das in Fällen von Menschenhandel zu befolgen ist.
Ungeachtet der Maßnahmen zur Unterstützung von Menschenhandelsopfern bei der Beantragung von Entschädigung ist ein effektiver Zugang zu Entschädigung weiterhin selten. So wurde von 178 Fällen den Opfern lediglich in 27 Fällen eine Entschädigung zugesprochen. Auch die mangelnde Durchsetzung von Entschädigungsanordnungen ist ein wiederkehrendes Problem. Die GRETA fordert die österreichischen Behörden zu weiteren Maßnahmen auf, um Menschenhandelsopfern den Zugang zu Entschädigung zu gewährleisten, etwa indem sie sicherstellen, dass im Rahmen der Ermittlungen Beweise dafür erhoben werden, dass das Opfer geschädigt wurde und aus seiner Ausbeutung finanzieller Profit gezogen wurde.
Zwar ist es positiv, dass in Österreich aufenthaltsberechtigte Menschenhandelsopfer arbeitsberechtigt sind, gleichwohl verhindern bestimmte Faktoren, dass sie effektiven Zugang zum Arbeitsmarkt haben. Die österreichischen Behörden sollten die wirtschaftliche und soziale Inklusion der Opfer stärken, und zwar durch Berufsausbildung, Sprachkurse und die Förderung von Kleinstunternehmen, Sozialunternehmen und öffentlich-privaten Partnerschaften.
Die Expertengruppe für die Bekämpfung des Menschenhandels (GRETA) ist ein unabhängiges Organ, das die Umsetzung der Konvention des Europarates zur Bekämpfung des Menschenhandels durch die Vertragsstaaten überwacht. Bisher sind 46 der 47 Mitgliedsstaaten sowie Weißrussland, das nicht Mitglied des Europarates ist, durch die Konvention gebunden.