Die zur Aufspürung sexuellen Missbrauchs von Kindern im Netz eingesetzte Technik muss die Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit achten, so ein neuer Bericht des Europarates. „Während der Coronavirus-Pandemie ist der Austausch von kinderpornografischem Material im Internet stark gestiegen“, erklärte die Generalsekretärin des Europarates, Marija Pejčinović Burić.
„Das wirkt sich äußerst negativ und langfristig auf die betroffenen Kinder aus, aufgrund des Missbrauchs selbst und dann aufgrund der anhaltenden Verbreitung der Bilder im Netz. Es ist von zentraler Bedeutung, die minderjährigen Opfer zu schützen, diese furchtbaren Straftaten zu untersuchen und die Verbreitung des Materials zu beenden. Dies muss auf eine Weise erfolgen, die vollständig im Einklang mit den Menschenrechten steht – vor allem mit dem Recht der Kinder auf Achtung der Privatsphäre“, fuhr sie fort.
Der heute vorgestellte Bericht wurde von einer Fachgruppe unter der Leitung des ehemaligen Präsidenten des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs, Linos-Alexandre Sicilianos, für den Ausschuss der Vertragsparteien des Übereinkommens des Europarates zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch erstellt. Er beruht auf einem breiten Spektrum von Normen des Europarates und soll die politischen Entscheidungsträgerinnen und -träger dabei unterstützen, einen umfassenden und ausgewogenen Ansatz für den Einsatz von automatisierter Technik zur Aufspürung von kinderpornografischem Material im Internet zu entwickeln.
Der Bericht enthält Empfehlungen und fordert die Schaffung eines „auf das Gemeinwohl ausgerichteten Rahmens“ auf der Grundlage der Lanzarote-Konvention und anderer Übereinkommen des Europarates, der es den Dienstanbietern ermöglicht, einschlägigen Inhalt unter Einhaltung des Datenschutzes und der Privatsphäre automatisch aufzuspüren, zu löschen und zu melden.