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Aserbaidschan: Ministerkomitee bedauert fehlenden Fortschritt bei der Umsetzung der Urteile des Europäischen Gerichtshofs

Das Ministerkomitee des 47 Staaten umfassenden Europarates ermahnt die aserbaidschanischen Behörden, unverzüglich die Rechte von Menschenrechtsaktivist/inn/en und Regierungskritiker/inne/n wiederherzustellen, wie es die Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in der Fallgruppe Mammadli gegen Aserbaidschan vorsehen. Die Interimsentschließung (*) zu dieser Fallgruppe wurde im Anschluss an seine letzte Sitzung zur Überwachung der Umsetzung der EGMR-Urteile veröffentlicht. Das Ministerkomitee erinnert daran, dass der Europäische Gerichtshof in Bezug auf jede/n der Beschwerdeführer/innen in dieser Fallgruppe einen Verstoß gegen Artikel 18 in Verbindung mit Artikel 5 der Europäischen Menschenrechtskonvention festgestellt hat, der „ein beunruhigendes Muster willkürlicher Verhaftungen und Inhaftierungen von Regierungskritiker/inne/n, Aktivist/inn/en der Zivilgesellschaft und Menschenrechtsverteidiger/inne/n durch Vergeltungsklagen und Missbrauch des Strafrechts unter Missachtung der Rechtsstaatlichkeit erkennen lässt“.

Das Komitee bedauert zutiefst, dass ungeachtet seiner anhaltenden und wiederholten Aufforderungen, der Schwere der Schlussfolgerungen des Gerichtshofs und der Dringlichkeit der erforderlichen Maßnahmen sowie unter Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention und Missachtung des Grundsatzes der Rechtsstaatlichkeit die missbräuchlichen strafrechtlichen Verurteilungen der Beschwerdeführer/innen noch immer Gültigkeit haben und dass sie weiterhin unter den negativen Folgen der gegen sie erhobenen strafrechtlichen Anklagen leiden, die sie zum Schweigen bringen und bestrafen sollten. Es erinnert an die Entscheidungen des Obersten Gerichts Aserbaidschans vom April 2020, durch welche die Verurteilungen von Ilgar Mammadow und Rasul Dschafarow aufgehoben wurden und ihnen wegen ihrer unrechtmäßigen Verhaftung und Inhaftierung eine Entschädigung für den entstandenen immateriellen Schaden zugesprochen wurde. Nach diesen Entscheidungen beendete das Ministerkomitee im September 2020 die Überwachung ihrer Fälle.

In seiner Interimsentschließung bekräftigt das Komitee nachdrücklich, dass – wie vom Gerichtshof bestätigt – die vollständige Wiederherstellung des vorigen rechtlichen Zustands (restitutio in integrum) in den verbleibenden Fällen der Gruppe die Aufhebung der Verurteilungen der Beschwerdeführer/innen, ihre Löschung aus dem Strafregister und die Beseitigung aller anderen Folgen der gegen sie erhobenen strafrechtlichen Anklagen erfordert, u. a. durch die vollständige Wiederherstellung ihrer bürgerlichen und politischen Rechte. Das Komitee mahnt die aserbaidschanischen Behörden, zu gewährleisten, dass mit höchster Priorität und äußerster Dringlichkeit in Bezug auf alle Beschwerdeführer/innen alle notwendigen individuellen Maßnahmen ergriffen und dem Komitee bis spätestens 30. April 2021 die relevanten Informationen übermittelt werden.

Im Hinblick auf allgemeine Maßnahmen ruft das Komitee Aserbaidschan dazu auf, gezielte und wirksame Maßnahmen zu verabschieden, um die eigentlichen Ursachen dieser Verstöße zu bekämpfen, insbesondere den Missbrauch des Strafrechts und Vergeltungsklagen. Dies könnte auch die Umsetzung der einschlägigen Bestimmungen der Staatengruppe gegen Korruption zur Stärkung der Unabhängigkeit der Justiz und der Staatsanwaltschaft beinhalten. Abschließend begrüßt das Komitee die von den Behörden bereitgestellten Informationen zu den Maßnahmen zur Abschaffung der Praxis, Angeklagte während der gerichtlichen Anhörungen in Metallkäfigen festzuhalten.

(*) Eine Interimsentschließung ist eine Entscheidung, die vom Ministerkomitee mit dem Ziel verabschiedet wird, komplexere Situationen zu bewältigen, die eine besondere Aufmerksamkeit erfordern.


 Pressemitteilung 
Aserbaidschan: Ministerkomitee bedauert fehlenden Fortschritt bei der Umsetzung der Urteile des Europäischen Gerichtshofs zu missbräuchlichen Strafverfahren gegen Regierungskritiker [EN]

Ministerkomitee Strassburg 12. März 2021
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