Als multiethnisches Land bemüht sich Aserbaidschan um die Förderung der ethnischen, kulturellen, sprachlichen und religiösen Toleranz und des entsprechenden Respekts. Die meisten Kulturen nationaler Minderheiten werden gewürdigt und die religiöse Toleranz und der interreligiöse Dialog zählen zu den Prioritäten der Regierung. Die Rechte von Angehörigen nationaler Minderheiten sind durch die Verfassung und eine Politik des Multikulturalismus geschützt. Dies allein reicht jedoch nicht aus, um die vollständige und tatsächliche Gleichberechtigung zu gewährleisten.
Außerdem werden die Möglichkeiten von Angehörigen nationaler Minderheiten zur tatsächlichen Wahrnehmung ihrer Rechte durch die Einschränkungen der freien Meinungsäußerung sowie der Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit begrenzt. Es müssen Sofortmaßnahmen ergriffen werden, um die Situation nach dem Karabach-Konflikt zu verbessern. Dies sind einige der wichtigsten Schlussfolgerungen der neuen Stellungnahme des Beratenden Ausschusses des Rahmenübereinkommens des Europarates zum Schutz nationaler Minderheiten (siehe die Zusammenfassung des Berichts auf Aserbaidschanisch).
In dieser Stellungnahme analysiert der Beratende Ausschuss zum ersten Mal die Lage in der Region Karabach. Im Laufe dieses Monitoring-Zyklus hat Aserbaidschan die tatsächliche Kontrolle über Karabach und seine sieben Nachbarbezirke wiederhergestellt. Gleichzeitig haben nach einer fast zehnmonatigen Blockade des Latschin-Korridors, der Militäroperation der aserbaidschanischen Behörden im September 2023 und der plötzlichen Öffnung des Korridors mehr als 100.000 Armenierinnen und Armenier die Region verlassen.
Als Empfehlung für Sofortmaßnahmen fordert der Beratende Ausschuss die Behörden dringend auf, die notwendigen politischen, rechtlichen und praktischen Voraussetzungen für eine sichere, ungehinderte und dauerhafte Rückkehr der aus Karabach vertriebenen Armenierinnen und Armenier zu schaffen und einen spezifischen Mechanismus zur Behandlung von Eigentumsfragen einzurichten. Die Behörden werden zudem nachdrücklich aufgefordert, alle armenischen religiösen und kulturellen Stätten und Artefakte zu inventarisieren, zu schützen und zu bewahren und jegliche Verdachtsfälle von Vandalismus sowie Zerstörung und Schädigung von Geschichts- und Kulturdenkmälern und von Friedhöfen, die von Mitgliedern der armenischen Gemeinschaft in der Region genutzt werden, zu untersuchen.
Unter Verweis auf den äußerst feindseligen öffentlichen Diskurs, der vor dem Hintergrund des Karabach-Konflikts von den Behörden gegen die Republik Armenien geführt wird, und seine direkten Auswirkungen auf die Haltungen gegenüber Angehörigen der armenischen Volksgruppe fordert der Beratende Ausschuss die Behörden schließlich dazu auf, jegliche Äußerung von Intoleranz und alles, was ethnischen Hass gegenüber Angehörigen der armenischen Volksgruppe verbreiten könnte, zu unterlassen und entschieden zu verurteilen, um den Versöhnungsprozess zu erleichtern.
Die Stellungnahme wurde gemeinsam mit den Kommentaren der Behörden veröffentlicht.
Pressemitteilung
Sachverständige des Europarates: Aserbaidschan ist multiethnisches Land, doch Möglichkeiten zur Wahrnehmung der Rechte nationaler Minderheiten müssen verbessert werden [EN]