Im Kontext eines bereits äußerst beschränkten Raums für unabhängigen Journalismus und unabhängige Medien in Aserbaidschan wird das neue nationale Mediengesetz in dem Land einen „abschreckenden Effekt“ haben, erklärte das Expertenorgan des Europarates für Verfassungsrecht, die Venedig-Kommission, in einem gemeinsamen Gutachten mit der Generaldirektion für Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit des Europarates, das bei ihrer Plenarsitzung in der vergangenen Woche verabschiedet wurde.
Das Gutachten wurde am 2. Februar 2022 vom Monitoring-Ausschuss der Parlamentarischen Versammlung des Europarates angefordert, als es sich noch um einen Gesetzentwurf handelte. Es beruht auf dem verabschiedeten Gesetzestext und auf Online-Treffen mit Journalistinnen und Journalisten, Medienanwältinnen und -anwälten und Vertreterinnen und Vertretern der internationalen Gemeinschaft und der OSZE. Der Ausschuss bedauert, dass die Berichterstattenden keinen offenen Dialog mit den Behörden führen konnten und dass die Behörden keine anderen Klarstellungen zu einigen Bestimmungen des Gesetzes bereitgestellt haben als die schriftliche Stellungnahme zu einem früheren Entwurf des Gutachtens.
Die Venedig-Kommission kommt zu dem Schluss, dass „mit dem Gesetz versucht wird, nahezu alles, was den Mediensektor in Aserbaidschan betrifft, zu regulieren, einschließlich der Online-Medien“ und „ein problematischer Schwerpunkt auf der Beschränkung der Medientätigkeit anstatt auf der Schaffung der notwendigen Bedingungen, welche es den Medien ermöglicht, ihre öffentliche Kontrollfunktion zu erfüllen“, liegt. Viele seiner Bestimmungen stehen nicht im Einklang mit der Meinungsäußerungs- und Pressefreiheit und deshalb sollte das Gesetz nicht unverändert umgesetzt werden.