Aserbaidschan hat als 46. Staat das Übereinkommen des Europarates zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch („Lanzarote-Konvention“) ratifiziert. Im Beisein der Stellvertretenden Generalsekretärin des Europarates, Gabriella Battaini-Dragoni, hinterlegte der Ständige Vertreter des Landes beim Europarat, Fachraddin Ismailow, die Ratifizierungsurkunde. Das Übereinkommen tritt in Aserbaidschan am 1. April 2020 in Kraft.
Die Stellvertretende Generalsekretärin erklärte: „Sexueller Missbrauch von Kindern ist eine abscheuliche Straftat, die in Europa unglücklicherweise häufig vorkommt. Ich begrüße, dass Aserbaidschan die Lanzarote-Konvention ratifiziert hat, und rufe weitere Staaten auf, sich ebenso für dieses Anliegen einzusetzen.“
Eine/r von fünf unter 18-Jährigen wird in Europa zum Opfer sexualisierter Gewalt. Die Lanzarote-Konvention verpflichtet die Staaten dazu, jede Art von sexuellem Vergehen gegen Kinder – auch im Internet begangene – unter Strafe zu stellen, die Opfer zu schützen und die Täter zu verfolgen. Die Vertragsstaaten müssen gemäß dem Übereinkommen unter anderem auch sicherstellen, dass die Verjährungsfrist für die Einleitung der Strafverfolgung aufgrund von Sexualstraftaten gegen Kinder ausreichend lang ist, um die tatsächliche Einleitung der Strafverfolgung zu ermöglichen, nachdem das Opfer volljährig geworden ist.
Ein Ausschuss der Vertragsparteien, der „Lanzarote-Ausschuss“, überwacht, ob die Vertragsparteien das Übereinkommen wirksam umsetzen. Dieses „Monitoring“ erfolgt in Form von Runden, die bestimmten Themen gewidmet sind.