„Der Oberste Gerichtshof Aserbaidschans hat es heute versäumt, die rechtliche Verpflichtung des Landes zur Umsetzung des Urteils des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofes einzuhalten. Die gravierende Bedeutung dieser Entwicklung für Aserbaidschan als Mitgliedsstaat des Europarates darf nicht unterschätzt werden. Aserbaidschans eklatante Missachtung der Europäischen Menschenrechtskonvention untergräbt unsere gesamte Zusammenarbeit.
Der Fall betrifft alle 47 Mitgliedsstaaten des Europarates, da sie gemeinsam die Verantwortung für die Umsetzung der Konvention tragen. Darum wird er als dringliche Angelegenheit auf der Tagesordnung der kommenden Sitzung des Ministerkomitees des Europarates stehen.“
Erklärung des Generalsekretärs zum Fall Ilgar Mammadov vom 29. April 2016