Der aserbaidschanische Justizminister, Fikrat Mammadow, hat heute in Straßburg in Anwesenheit der Generalsekretärin des Europarates, Marija Pejčinović Burić, das vierte Zusatzprotokoll zum Europäischen Auslieferungsübereinkommen unterzeichnet.
Fünfzig Staaten haben das Europäische Auslieferungsübereinkommen gezeichnet. In Aserbaidschan ist es seit 2002 in Kraft. Gemäß dem Übereinkommen sind die Vertragsstaaten verpflichtet, einander Personen auszuliefern, die wegen einer strafbaren Handlung verfolgt oder zur Vollstreckung einer Strafe gesucht werden. Auf politische oder militärische strafbare Handlungen ist der Vertrag nicht anwendbar, und jede Vertragspartei ist berechtigt, die Auslieferung ihrer Staatsangehörigen abzulehnen.
Das heute unterzeichnete vierte Zusatzprotokoll ändert und ergänzt die Bestimmungen des Übereinkommens, um sie an die modernen Bedürfnisse anzupassen. Diese Bestimmungen betreffen insbesondere Fragen wie Zeitablauf, Anträge und verlangte Belege, den Grundsatz der Spezialität, Transit, Wiederauslieferung an einen Drittstaat und Kommunikationskanäle und -mittel.