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Neuer Bericht über nationale Minderheiten in Aserbaidschan

Ausdruck kultureller Identität im Rahmen der aserbaidschanischen Multikulturalität willkommen, doch zunehmende Einschränkungen der Demokratie, fehlende Gesetzgebung und hetzerische Parolen hindern nationale Minderheiten an der vollen Ausübung ihrer Rechte

Die aserbaidschanische Gesellschaft sei zwar im Allgemeinen durch ein Klima interkultureller und interreligiöser Toleranz gekennzeichnet und die nationalen Minderheiten erhielten Unterstützung von den Behörden, um ihre kulturelle Identität zum Ausdruck zu bringen. Allerdings werde durch das Fehlen umfassender Gesetze und Beratungsmechanismen für die nationalen Minderheiten sowie die Einschränkungen der Meinungsäußerungs- und der Vereinigungsfreiheit ein Umfeld geschaffen, in dem die Minderheiten ihre Rechte nicht vollumfänglich ausüben können. So lauten die wichtigsten Schlussfolgerungen der neuen Stellungnahme zu Aserbaidschan des Beratenden Ausschusses zum Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten (FCNM), die heute gemeinsam mit der Antwort der Regierung veröffentlicht wurde.

Der Ausschuss erkennt an, dass die Behörden zahlreiche Veranstaltungen zur Förderung der Kultur der Minderheiten in dem multiethnischen Land organsiert haben. Er begrüßt die Maßnahmen zur Sensibilisierung junger Menschen für die Multikulturalität und die Toleranz. Der Russisch- und Georgisch-Unterricht sei relativ weit entwickelt und es seien Anstrengungen bei der Veröffentlichung von Lehrmaterial für Minderheitensprachen unternommen worden. Der Ausschuss würdigt außerdem die erheblichen Fortschritte bei der Verbesserung der Lebensbedingungen von Binnenvertriebenen.

Allerdings stellt der Beratende Ausschuss mit Bedauern fest, dass Aserbaidschan nur geringe Fortschritte bei der Umsetzung der früheren Empfehlungen des Ausschusses erzielt hat. Es scheine wenig Raum für den kollektiven Ausdruck der Identität nationaler Minderheiten zu geben, besonders wenn es über den strikt kulturellen, oft folkloristischen Inhalt hinausgeht. Leider gebe es noch immer keine umfassende Gesetzgebung oder Beratungsmechanismen zum Schutz der Rechte nationaler Minderheiten; die Angehörigen nationaler Minderheiten seien sich ihrer Rechte nicht bewusst und hätten Schwierigkeiten beim Zugang zu diesen; es seien keine neuen Maßnahmen ergriffen worden, um aufgeschlüsselte Daten über nationale Minderheiten zu erhalten; es seien keine Schritte unternommen worden, um die bestehenden Hindernisse bei der Ausstrahlung von Hörfunk- und Fernsehsendungen in Minderheitensprachen zu beseitigen, und es gebe nach wie vor keine Unterstützung für Printmedien in Sprachen nationaler Minderheiten. Auf universitärer Ebene gebe es keine Möglichkeit, andere Minderheitensprachen als Russisch und Georgisch zu lernen.

Beratender Ausschuss zum Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten (FCNM) Straßburg 4. Februar 2019
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