Die Venedig-Kommission hat in ihrem vorläufigen Dringlichkeitsgutachten zur Verfassungsreform in Belarus erklärt, dass die Änderungsentwürfe, über welche am 27. Februar 2022 abgestimmt werden soll, „das starke Machtungleichgewicht, das bereits im Rahmen der aktuellen Verfassung besteht, nicht beheben, sondern tatsächlich sogar noch verschärfen können“. Die Venedig-Kommission kritisierte auch die fehlende Beteiligung des Parlaments an der Ausarbeitung der Änderungen, die mangelnde Transparenz des Entwurfsprozesses und die offensichtlich nicht vorhandende wirksame Zusammenarbeit zwischen der Regierung und der Exilopposition sowie mit weiteren Akteuren der Zivilgesellschaft.
Dieses vorläufige Gutachten wurde gemäß einem Dringlichkeitsverfahren innerhalb eines kurzen Zeitrahmens und ohne Treffen mit den Behörden, die trotz der Anstrengungen der Venedig-Kommission abgelehnt wurden, oder mit der Opposition, staatlichen Institutionen und der Zivilgesellschaft in Belarus erstellt. In dem vorläufigen Gutachten werden nicht alle vorgeschlagenen Änderungen eingehend analysiert, sondern im Mittelpunkt steht das Änderungsverfahren und die Machtverteilung gemäß der Änderungsentwürfe.