Belgien sollte sicherstellen, dass kein Dienstleister – weder im öffentlichen noch im privaten Sektor – dazu verpflichtet ist, Menschen, die sich möglicherweise irregulär im Land aufhalten, den Einwanderungsbehörden zu melden. So sollen ihre Grundrechte geschützt werden.
Ebenso sollten die belgischen Behörden gewährleisten, dass die für die Evaluierung föderaler Antidiskriminierungsgesetze zuständige Kommission über ausreichende Ressourcen verfügt, um ihre Arbeit weiterzuführen und auszuweiten. Dabei sollte sie die Organisationen der Zivilgesellschaft konsultieren.
Diese beiden Empfehlungen müssen dem heute veröffentlichten Bericht der Kommission des Europarates gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI) zufolge prioritär umgesetzt werden (siehe auch die niederländische und französische Fassung des Berichts).