Die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen ist in Schweden im Jahr 2000 in Kraft getreten. In seinem achten Bewertungsbericht über Schweden stellt der Sachverständigenausschuss des Europarates fest, dass die schwedischen Behörden die finanzielle Unterstützung, die für den Schutz der durch die Charta geschützten Regional- oder Minderheitensprachen (Sami, Finnisch, Meänkieli, Romani Čhib und Jiddisch) vorgesehen ist, erhöht haben. Allerdings weist der Ausschuss auch deutlich auf die Mängel bei der Umsetzung der Europäischen Charta der Regional-oder Minderheitensprachen hin.
Der Sachverständigenausschuss fordert Schweden auf, vorrangig Sprache als Diskriminierungsgrund in die Gesetzgebung aufzunehmen, dafür zu sorgen, dass in der „muttersprachlichen“ Bildung angemessener Sprachunterricht angeboten wird, und mehr bilinguale Bildung in Finnisch und Sami zur Verfügung zu stellen. Die bilinguale Bildung in Meänkieli sollte ebenfalls sichergestellt werden. In der Vorschulbildung sollten alle zuständigen Gemeinden das Angebot in Minderheitensprachen verbessern. Darüber hinaus werden die Behörden dringend aufgefordert, das System zur Ausbildung von Lehrkräften zu stärken und an die Situation jeder Minderheitensprache anzupassen.
Der achte Bewertungsbericht des Sachverständigenausschusses der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen beruht auf den Informationen, die von staatlichen und nichtstaatlichen Quellen bereitgestellt wurden, darunter jene, die der Ausschuss bei seinem vom 17.–20. Mai 2022 in Schweden durchgeführten Besuch erhalten hat. Der Bewertungsbericht wurde gemeinsam mit der Stellungnahme der Behörden veröffentlicht.
Schweden und die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen