Im Jahr 2024 jährt sich die Zeichnungsauflegung der Berner Konvention über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume zum 45. Mal. Der Ständige Ausschuss der Konvention hat darum einen neuen Strategieplan verabschiedet, der die Fortschritte auf dem Weg zu den bis 2030 zu erreichenden Naturschutzzielen steuern soll. Der Plan ist ein praktisches Instrument zur Mobilisierung von Unterstützung, Förderung von Fortschritten und Bewertung von Ergebnissen, das auf vier allgemeinen und elf konkreten Zielvorgaben basiert. Er legt die wichtigsten Aktionslinien fest und definiert Indikatoren zur Messung der Fortschritte.
Der Strategieplan folgt auf die Verabschiedung der Vision für die Berner Konvention für den Zeitraum bis 2030 und ihrer Ziele durch den Ausschuss im Jahr 2021:
- Fläche, Vernetzung, Unversehrtheit und Widerstandsfähigkeit natürlicher und naturnaher Ökosysteme werden gesteigert, etwa durch Schutzgebiete und andere wirksame gebietsbezogene Erhaltungsmaßnahmen, die mindestens 30 % der Land- und Meeresflächen abdecken.
- Der Erhaltungszustand bedrohter Arten wird verbessert, einheimische Arten breiten sich aus und das vom Menschen verursachte Aussterben wird gestoppt.
- Der Beitrag wildlebender Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume zu einer sicheren, sauberen, gesunden und nachhaltigen Umwelt wird wertgeschätzt, erhalten und gefördert.
- Ausreichende Ressourcen sind vorhanden und werden effizient genutzt, um die Ziele des Plans zu erreichen.
Der Strategieplan soll die Zusammenarbeit zwischen den 51 Vertragsparteien der Berner Konvention (darunter vier afrikanische Staaten und die Europäische Union) erleichtern und bis 2030 zu einem besseren Schutz der biologischen Vielfalt in Europa und darüber hinaus beitragen. Zusammen mit dem Strategieplan wurde auch eine Empfehlung verabschiedet, die als Leitfaden für die Umsetzung des Plans dienen soll, unter anderem durch Halbzeit- und Endüberprüfungen. Im Jahr 2024 wird zudem eine Arbeitsgruppe aus Vertragsparteien und Beobachterorganisationen gebildet, die die Umsetzung des Plans überwachen soll.