In einem heute veröffentlichten Bericht fordert das Komitee des Europarates zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe (CPT) die Behörden von Bosnien und Herzegowina zum entschlossenen Handeln auf, um dem Problem polizeilicher Misshandlungen zu begegnen (Zusammenfassung des Berichts).
In dem Bericht, der auf der Grundlage der Feststellungen des CPTs bei seinem Besuch in dem Land im Juni 2019 erstellt und gemeinsam mit der Stellungnahme der Behörden veröffentlicht wurde, werden zahlreiche Verdachtsfälle von körperlichen und psychischen Misshandlungen von Häftlingen durch Strafvollzugsbeamte innerhalb der Föderation Bosnien und Herzegowina (FBiH) angeführt, deren Schwere aus Sicht des CPT Folter gleichkommen könnte (z. B. Falaka, Vergewaltigung mit einem Schlagstock, Scheinhinrichtung mit einer Schusswaffe). Die Verdachtsfälle von Misshandlungen bestanden in Fußtritten, Faustschlägen, Ohrfeigen sowie Hieben mit Schlagstöcken, Baseballschlägern, Holzplatten und Elektrokabeln, die den Tatverdächtigen von Inspektoren der Kriminalpolizei und Mitgliedern von Spezialeinheiten mit der Absicht zugefügt wurden, sie zum Geständnis zu zwingen. In der Republika Srpska (RS) wurden laut dem Bericht weniger Verdachtsfälle von polizeilichen Misshandlungen als in den Jahren 2012 und 2015 erhoben (siehe Stellungnahme der Behörden auf Bosnisch/Kroatisch/Serbisch).
Die Behörden werden in dem Bericht zu entschlossenem Handeln zur Förderung eines Bewusstseinswandels innerhalb der Kantonspolizei von Sarajevo und Herzegowina-Neretva und der Polizei der Föderation Bosnien und Herzegowina aufgerufen. Dies erfordert unter anderem die Einführung von Maßnahmen wie modernen Methoden der Strafermittlung und ein System zur Audio- und Videoaufzeichnung von Polizeiverhören sowie die Garantie, dass medizinische Untersuchungen von Tatverdächtigen in Polizeigewahrsam sowohl sorgfältig als auch vertraulich sind.
Darüber hinaus wird in dem Bericht festgestellt, dass die Ermittlungen bei Verdacht auf polizeiliche Misshandlungen nicht wirksam sind, da sie weder unverzüglich noch gründlich durchgeführt werden und das Ermittlungsorgan nicht als unparteiisch und unabhängig angesehen werden kann.
Bosnien und Herzegowina und das CPT [EN]