Zurück Bosnien und Herzegowina: Behörden der Republika Srpska sollten NGO-Rechte nicht weiter einschränken

Bosnien und Herzegowina: Behörden der Republika Srpska sollten NGO-Rechte nicht weiter einschränken

In einem heute veröffentlichten Schreiben an den Präsidenten der Nationalversammlung der Republika Srpska, Nenad Stevandić, äußert die Menschenrechtskommissarin des Europarates, Dunja Mijatović, Bedenken hinsichtlich des Gesetzentwurfs für ein Sonderregister und die Transparenz der Arbeit gemeinnütziger Organisationen, der auf der Tagesordnung der für den 26. September 2023 angesetzten Sitzung der Nationalversammlung steht.

Mijatović betont, dass der Gesetzentwurf, dem zufolge eine gesonderte rechtliche Regelung für Nichtregierungsorganisationen eingeführt werden soll, die in irgendeiner Form ausländische Finanzmittel oder sonstige Unterstützung ausländischer Herkunft erhalten, mehrere menschenrechtliche Bedenken aufwirft, wie auch im gemeinsamen Gutachten der Venedig-Kommission und des BDIMR der OSZE zu dem Gesetzentwurf vom Juni 2023 festgestellt wurde.


 Weiterführende Informationen [EN]

Commissioner for Human Rights Strasbourg 21 September 2023
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