Heute, am 20. Juni 2024, sind in Straßburg in Anwesenheit des Stellvertretenden Generalsekretärs des Europarates, Bjørn Berge, Benin, Fidschi und Kiribati dem Übereinkommen über Computerkriminalität beigetreten. Mit diesen neuen Beitritten sind nun 75 Staaten Vertragsparteien, zwei weitere haben das Übereinkommen unterzeichnet und 18 wurden zum Beitritt eingeladen.
Darüber hinaus trat Benin dem Ersten Zusatzprotokoll zum Übereinkommen über Computerkriminalität betreffend die Kriminalisierung mittels Computersystemen begangener Handlungen rassistischer und fremdenfeindlicher Art bei. Durch dieses Protokoll wird der Anwendungsbereich des Übereinkommens über Computerkriminalität, einschließlich der materiellen und verfahrensrechtlichen Bestimmungen sowie der Bestimmungen über die internationale Zusammenarbeit, auf Straftaten im Zusammenhang mit rassistischer oder fremdenfeindlicher Propaganda ausgedehnt. Dieses erste Protokoll hat nun 36 Vertragsparteien.
Schließlich unterzeichneten die Tschechische Republik und Sierra Leone das Zweite Zusatzprotokoll zum Übereinkommen über Computerkriminalität betreffend die Verstärkung der Zusammenarbeit und der Weitergabe von elektronischem Beweismaterial. Mit diesen Unterzeichnungen haben 46 Staaten das Protokoll unterzeichnet und zwei weitere sind bereits Vertragsparteien.
Das Zweite Zusatzprotokoll zum Übereinkommen über Computerkriminalität betreffend die Verstärkung der Zusammenarbeit und der Weitergabe von elektronischem Beweismaterial wurde am 12. Mai 2022 im Rahmen einer internationalen Konferenz in Straßburg, Frankreich, zur Zeichnung aufgelegt.
Rede des Stellvertretenden Generalsekretärs, Bjørn Berge [EN]