In einem heute veröffentlichten Bericht über Bulgarien ruft die Expertengruppe für die Bekämpfung des Menschenhandels (GRETA) die Behörden dazu auf, den Zugang von Opfern zu Justiz und Entschädigung zu verbessern und die Nachhaltigkeit von Maßnahmen gegen Menschenhandel durch angemessene Mittelzuweisung zu gewährleisten. Im Mittelpunkt dieses dritten Berichts über die Umsetzung der Konvention des Europarates zur Bekämpfung des Menschenhandels durch Bulgarien steht der Zugang von Menschenhandelsopfern zur Justiz und zu wirksamen Rechtsmitteln. Außerdem werden die Entwicklungen seit der Veröffentlichung des zweiten Evaluierungsberichts der GRETA über Bulgarien im Januar 2016 bewertet.
Die GRETA erkennt an, dass in einigen Bereichen Fortschritte erzielt wurden, etwa Änderungen am Gesetz zur Bekämpfung des Menschenhandels und die Verabschiedung der ersten Nationalen Strategie zur Bekämpfung des Menschenhandels für den Zeitraum 2017–2021. Darüber hinaus haben die bulgarischen Behörden die zwei von Nichtregierungsorganisationen betriebenen Unterkünfte für Menschenhandelsopfer wiedereröffnet sowie ein spezialisiertes Krisenzentrum für minderjährige Opfer von Menschenhandel eingerichtet. Allerdings ist die GRETA der Auffassung, dass die bulgarischen Behörden die systematische Bereitstellung von Informationen für Menschenhandelsopfer im Hinblick auf ihre Rechte, die verfügbaren Dienstleistungen und den Zugang zu diesen stärken sollten. Die GRETA ruft die Behörden zudem dazu auf, zu gewährleisten, dass Menschenhandelsopfern Fachanwältinnen und -anwälte zugeteilt werden, die ihre Interessen während des Verfahrens vertreten können.