Die Europäische Kommission für die Wirksamkeit der Justiz (CEPEJ) hat eine Machbarkeitsstudie über die mögliche Schaffung eines Mechanismus zur Zertifizierung von auf künstlicher Intelligenz aufbauenden Werkzeugen und Dienstleistungen verabschiedet. Die Studie beruht auf der Charta für die Anwendung künstlicher Intelligenz in der Justiz und ihrem Umfeld, welche die CEPEJ im Dezember 2018 verabschiedet hat. Falls der Europarat die Schaffung eines derartigen Mechanismus beschließt, könnte er zu einem Vorreiter auf diesem Gebiet werden. Im Anschluss an die Machbarkeitsstudie wird die CEPEJ nach Konsultation aller Mitglieds- und Beobachterstaaten einen Aktionsplan erstellen und im Laufe des Jahres 2021 dem Ministerkomitee zur Prüfung vorlegen.
Außerdem hat die CEPEJ den Fahrplan ihrer Arbeitsgruppe für Cyberjustiz und künstliche Intelligenz verabschiedet. Die Arbeit auf dem Gebiet der Digitalisierung der Justiz zielt darauf ab, den Gerichten in Europa neue, konkrete Werkzeuge in dem Bereich zur Verfügung zu stellen. Während der Pandemie und der Schließung von Gerichten ist dies von noch größerer Bedeutung. Gleichzeitig muss jedoch die Achtung der Grundsätze der Europäischen Menschenrechtskonvention und besonders ihres Artikels 6 gewährleistet sein.
Der Präsident der CEPEJ, Ramin Gurbanow, wurde für eine zweijährige Amtszeit (1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2022) wiedergewählt.