Laut dem heute veröffentlichten aktuellen Bericht der Expertengruppe des Europarates gegen Menschenhandel (GRETA) hat Armenien in der Gesetzgebung und Praxis zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels Fortschritte erzielt. Doch bedarf es weiterer Anstrengungen zur Prävention von Kinderhandel und Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft sowie zum Schutz und zur Unterstützung der Opfer. Die Stellungnahme der armenischen Regierung wird zusammen mit dem GRETA-Bericht veröffentlicht.
Der neue Bericht umfasst den Zeitraum von 2012 bis Dezember 2016. Armenien bleibt für die Opfer des Menschenhandels in erster Linie ein Herkunftsland. Während des Berichtszeitraums wurden 70 Opfer identifiziert, mehrheitlich Frauen, 32, gefolgt von Männern, 30, und Kindern, 17. Die Mehrzahl der ermittelten Opfer waren armenische Staatsangehörige, die im Ausland ausgebeutet wurden; die Hauptzielländer waren die Vereinigten Arabischen Emirate, die Türkei und die Russische Föderation. 2014 wurden vier chinesische Staatsbürger ermittelt, die im Zuge des Menschenhandels nach Armenien verbracht wurden.
Positiv bewertete die GRETA die Verabschiedung neuer, spezifischer Rechtsvorschriften zur Einführung einer Erholungs- und Bedenkzeit sowie zur Erteilung von Aufenthaltstiteln für die Opfer. Die GRETA begrüßte auch die Schaffung neuer Strukturen zur Einbindung der Zivilgesellschaft bei der Ermittlung von Menschenhandelsopfern, bessere und umfassendere Schulungen, die Entkopplung der Opferermittlung von deren Kooperation mit den Strafverfolgungsbehörden sowie die Verabschiedung eines Verfahrens zur sicheren und freiwilligen Rückkehr der Opfer des Menschenhandels.