Umweltkriminalität stand im Mittelpunkt der ersten Sitzung des Expertenausschusses des Europarates für Umweltschutz durch Strafrecht in Straßburg.
In seiner Eröffnungsrede betonte der Stellvertretende Generalsekretär, Bjørn Berge, dass Umweltkriminalität zwei- bis dreimal schneller zunehme, als die Weltwirtschaft wächst, wobei die Erträge aus Umweltstraftaten sich in derselben Größenordnung bewegen wie die anderer Finanzstraftaten.
„Umweltstraftaten werden mitunter aus Profitgründen begangen, sie haben jedoch vor allem zerstörerische Auswirkungen und beeinträchtigen unsere Gesundheit und unser Wohlergehen sowie die Sicherheit unserer Nahrungsmittelversorgung. Auch im Zusammenhang mit industrieller Verschmutzung und gefährlichen Industrietätigkeiten können sie Schaden verursachen. Die heutige Sitzung ist ein erster Schritt, damit der Europarat durch seine Expertise beim Umweltschutz unter dem Gesichtspunkt der Menschenrechte und die diesbezügliche Rechtsprechung eine Vorreiterrolle in diesem Bereich einnehmen kann“, erklärte er.
Seit 1977 erkennt der Europarat den „Beitrag des Strafrechts zum Umweltschutz“ an und er entwirft nun ein neues globales Übereinkommen zum Umweltschutz durch das Strafrecht. Am 23. November 2022 verabschiedete das Ministerkomitee des Europarates das Mandat für einen neuen Expertenausschuss für Umweltschutz durch Strafrecht (PC-ENV).
Rede des Stellvertretenden Generalsekretärs Bjørn Berge [EN]