Die Menschenrechtskommissarin des Europarates, Dunja Mijatović, hat heute den Bericht über ihren Besuch in Aserbaidschan veröffentlicht. Darin sind Empfehlungen enthalten, die darauf abzielen, die Freiheit der Meinungsäußerung zu garantieren, die Zahl der Anwältinnen und Anwälte sowie die Qualität der juristischen Unterstützung in dem Land zu steigern und die Selbstbestimmung Binnenvertriebener zu stärken.
Mit Bedauern stellt die Kommissarin fest, dass beim Schutz der Meinungsäußerungsfreiheit keinerlei Fortschritt erzielt wurde. Journalist/inn/en und Social-Media-Aktivist/inn/en, die eine abweichende Meinung äußern oder die Behörden kritisieren, wird weiterhin aus verschiedenen Gründen und unter Berufung auf wenig glaubhafte Anschuldigungen die Freiheit entzogen. Mijatović fordert die Behörden erneut auf, alle Personen freizulassen, die aufgrund einer Meinungsäußerung festgehalten werden, und mehrere Urteile des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs, die sich auf die willkürliche Einschränkung der Meinungsäußerungsfreiheit beziehen, vollständig umzusetzen.
Die Kommissarin äußert Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Reiseverbots, das Dutzenden Journalist/inn/en, Anwält/inn/en sowie Polit- und Menschenrechtsaktivist/inn/en auferlegt wurde. Sie betont, dass die Behörden kein willkürliches oder unverhältnismäßiges Reiseverbot verhängen dürfen und unverzüglich jene Verbote aufheben müssen, die mit dem Recht, das Land zu verlassen, in Widerspruch stehen. Ebenso empfiehlt Mijatović, Diffamierung zu entkriminalisieren sowie die Gesetze und die Rechtspraxis im Bereich der Internetfreiheit in Einklang mit den europäischen Normen zu bringen.