Das Ministerkomitee des Europarates hat Leitlinien verabschiedet, welche die Verwendung elektronischer Beweismittel in Gerichtsverfahren erleichtern sollen.
Die Leitlinien sind das erste internationale Instrument auf diesem Gebiet. Sie wurden vor allem mit dem Ziel beschlossen, die 47 Mitgliedsstaaten dabei zu unterstützen, die Arbeitsweise ihrer gerichtlichen und anderen Streitbeilegungsmechanismen anzupassen und dadurch den Schwierigkeiten entgegenzutreten, die im Zusammenhang mit elektronischen Beweismitteln in zivil- und verwaltungsrechtlichen Verfahren auftreten.
Die Leitlinien befassen sich mit der fernmündlichen Erhebung von Beweismitteln, der Verwendung elektronischer Beweismittel, der Sammlung, Sicherstellung und Übermittlung von Beweismitteln, der Sachdienlichkeit, Zuverlässigkeit, Speicherung, Aufbewahrung und Archivierung, aber auch mit Bewusstseinsbildung, der Evaluierung der technischen Normen, der Schulung relevanter Berufsgruppen und der juristischen Ausbildung.