Das Ministerkomitee des Europarates hat heute Leitlinien verabschiedet, welche die 46 Mitgliedsstaaten in ihren Anstrengungen zur Erfüllung ihrer Verpflichtung, allen ihrer Hoheitsgewalt unterstehenden Personen die in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankerten Rechte und Freiheiten zu gewährleisten, unterstützen sollen.
Im Zentrum der Leitlinien steht einerseits die Prävention von Verstößen durch die wirksame Umsetzung der Konvention auf innerstaatlicher Ebene. Dies soll erreicht werden durch die Ausweitung von Maßnahmen zur Sensibilisierung für das Konventionssystem und von diesbezüglichen Schulungen, die Verbesserung innerstaatlicher Rechtsbehelfe, die erleichterte innerstaatliche Anwendung der Konvention und der zugehörigen Rechtsprechung des Gerichtshofs, die Verbesserung der Prüfung der Konformität von Gesetzesentwürfen, bestehenden Gesetzen und Verwaltungspraktiken mit der Konvention, die Optimierung der Parlamentsbeteiligung, die Stärkung der Rolle nationaler Menschenrechtsinstitutionen und zivilgesellschaftlicher Organisationen, die Förderung von Erfahrungsaustausch, die vermehrte Zusammenarbeit mit dem Europarat sowie dadurch, dass in Betracht gezogen wird, Protokoll Nr. 16 zur Konvention (das sich auf Gutachten zu Grundsatzfragen der Auslegung oder Anwendung der Konvention bezieht) zu ratifizieren.
Im Hinblick auf die Behebung von Verstößen, die der Gerichtshof festgestellt hat, empfehlen die Leitlinien andererseits, dass die Mitgliedsstaaten die innerstaatlichen Kapazitäten für rasche und wirksame Abhilfemaßnahmen und die Koordinationsstrukturen stärken, die Veröffentlichung und Verbreitung von Informationen über die Umsetzung von Urteilen des Gerichtshofs verbessern, die vollständige Wirksamkeit der Rechtsbehelfe während der Umsetzung gewährleisten, sich mit den technischen und sonstigen Hindernissen für die Umsetzung der Urteile des Gerichtshofs befassen und die Beteiligung der betroffenen Akteure an der Umsetzung fördern.