Das Ministerkomitee hat eine Empfehlung an seine Mitgliedsstaaten zur Entwicklung und Stärkung wirksamer, pluralistischer und unabhängiger nationaler Menschenrechtseinrichtungen (NHRIs) verabschiedet.
Derartige Einrichtungen zählen zu den Grundpfeilern der Achtung der Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit und Demokratie. Sie schaffen eine wichtige Verbindung zwischen Regierung und Zivilgesellschaft, indem sie dazu beitragen, die potenzielle Schutzlücke zwischen den Rechten des Einzelnen und den Verpflichtungen des Staates zu überbrücken.
Allerdings sind NHRIs und ihre Mitglieder und Mitarbeitenden zuweilen mit komplexen Arbeitsbedingungen, Bedrohungen, Druck und Angriffen konfrontiert.
Die Empfehlung soll sicherstellen, dass diese Einrichtungen im Einklang mit den in den Pariser Grundsätzen festgelegten Mindeststandards gegründet und verwaltet werden, insbesondere in Bezug auf ihr Mandat und ihre Zuständigkeit für die Förderung und den Schutz aller Menschenrechte von allen und ihre Unabhängigkeit von der Regierung.