Das Ministerkomitee hat heute einen Leitfaden bewährter Praktiken zum Thema Genitalverstümmelung an Frauen und Zwangsheirat veröffentlicht und die Mitgliedsstaaten zur stärkeren Vorbeugung und Bekämpfung dieser Probleme in Europa aufgefordert.
Genitalverstümmelung an Frauen und Zwangsheirat sind ein Verstoß gegen Grundrechte, die in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankert sind. „Diese Verstöße sind unter keinen Umständen durch die Achtung kultureller Traditionen und Bräuche oder religiöser Überzeugungen gerechtfertigt“, so das Ministerkomitee in seiner Erklärung.
Das Komitee ruft die Regierungen zur Verabschiedung von Gesetzen und Maßnahmen auf, die die Frauen, Mädchen und betroffenen Gemeinschaften unterstützen. Dadurch sollen diese schädlichen Praktiken beseitigt, die Meldung von Fällen verbessert, Vorbeugungs- und Schutzmaßnahmen für Opfer gefördert und wirksame Sanktionen festgelegt werden.
Die Mitgliedsstaaten werden zudem aufgefordert, den einschlägigen Rechtsinstrumenten des Europarates und der Vereinten Nationen beizutreten und sie umzusetzen, zusammenzuarbeiten und zu gewährleisten, dass Genitalverstümmelung an Frauen und Zwangsheirat als Gründe für die Gewährung von internationalem Schutz anerkannt werden.
Erklärung des Ministerkomitees
Leitfaden bewährter und vielversprechender Praktiken zur Bekämpfung und Vorbeugung von Genitalverstümmelung an Frauen und Zwangsheirat
Weitere Texte zum Thema: Übereinkommen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (SEV Nr. 210), Übereinkommen zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch (SEV Nr. 201), Konvention zur Bekämpfung des Menschenhandels (SEV Nr. 197)
Siehe auch:
Genitalverstümmelung an Frauen: Der Nutzen der „Istanbul-Konvention“ [EN]