Da der Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft in ganz Europa zunimmt und eine wachsende Zahl an Frauen, Männern und Kindern betrifft, fordert das Ministerkomitee seine 46 Mitgliedsstaaten auf, nationale Gesetze, Maßnahmen und Strategien zur Bewältigung des Problems zu verabschieden und dabei einen menschenrechtsbasierten und opferzentrierten Ansatz zu verfolgen.
In einer heute verabschiedeten Empfehlung unterstreicht das Komitee das beabsichtigte Ziel dieser Maßnahmen: Verhütung von Menschenhandel, Schutz der Rechte der Opfer und Gewährleistung ihres Zugangs zu wirksamen Rechtsmitteln (darunter Entschädigung), Bestrafung der für die Straftaten Verantwortlichen und Förderung der internationalen und behördenübergreifenden Zusammenarbeit und Koordinierung auf der Grundlage der im Rahmen des Übereinkommen des Europarates zur Bekämpfung des Menschenhandels entwickelten Normen.
Im Hinblick auf die Prävention muss ein sozialrechtskonformes Umfeld geschaffen werden, in dem die Normen der Europäischen Sozialcharta berücksichtigt werden.
Die Regierungen sollten außerdem mögliche irreguläre Arbeitsmarktpraktiken gründlicher überprüfen.
Im Bereich der Hilfeleistung und des Schutzes sollte die Identifizierung von Opfern eine Priorität sein; den Menschenhandelsopfern sollten mit dem Ziel ihrer sozialen Integration und Wiedereingliederung angemessene Unterkünfte und Hilfe zur Verfügung gestellt werden.
Die Mitgliedsstaaten sollten in Übereinstimmung mit ihrer nationalen Gesetzgebung die Möglichkeit vorsehen, Opfern für ihre Beteiligung an rechtswidrigen Aktivitäten keine Strafen aufzuerlegen, sofern sie zu diesen gezwungen wurden.
Darüber hinaus sollten sie sicherstellen, dass alle identifizierten Menschenhandelsopfer systematisch, in einer Sprache, die sie verstehen, über ihr Recht aufgeklärt werden, Rechtsmittel einzulegen und Schadenersatz zu verlangen, sowie über die zu befolgenden Verfahren, ungeachtet ihres Einwanderungsstatus.
Außerdem ist es notwendig, Ausbeutung der Arbeitskraft entweder durch Gesetze oder durch Leitlinien zu definieren und länderspezifische Leitlinien zur Auslegung und Anwendung von Vorschriften zur Ausbeutung der Arbeitskraft zu verabschieden. Es sollten auch spezifische Ermittlungsverfahren und spezialisierte Einheiten innerhalb der Polizei und der Staatsanwaltschaft mit angemessenen Ressourcen und Schulungen eingerichtet werden.
Schließlich sollten die Behörden zudem sicherstellen, dass Unternehmen und öffentliche Einrichtungen mit gebührender Sorgfalt vorgehen und die Gefahren in Bezug auf Menschenhandel in ihren Lieferketten und bei der Beschaffung erfassen und bewältigen.
Zu weiteren Einzelheiten siehe den Begründungstext.
Weitere Ressourcen:
Maßnahmen des Europarates gegen Menschenhandel [EN]
Empfehlungen zur Unterstützung von Opfern von Straftaten, zur Verbesserung des Zugangs von Migrierenden und Personen mit Migrationshintergrund zu Beschäftigung, zum Zugang von jungen Menschen aus sozialen Brennpunkten zu sozialen Rechten und zu Wirtschaft und Menschenrechten
„Fahrplan zur Stärkung der Maßnahmen gegen Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft“ [EN]
Kompendium bewährter Praktiken zur Bekämpfung des Menschenhandels zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft und Leitfaden zur Verhütung und Bekämpfung von Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft [EN]