In einer heute verabschiedeten Empfehlung zu Menschenrechten und Umweltschutz fordert der Europarat seine 46 Mitgliedsstaaten auf, ernsthaft zu erwägen, das Recht auf eine saubere, gesunde und nachhaltige Umwelt auf innerstaatlicher Ebene als Menschenrecht anzuerkennen.
In Anbetracht dessen, dass die Maßnahmen gegen die globale Dreifachkrise durch den Klimawandel, den Verlust der Biodiversität und die Umweltverschmutzung entscheidend dafür sind, dass die Menschenrechte besser wahrgenommen werden können, unterstreicht das Ministerkomitee, dass das Recht auf eine saubere, gesunde und nachhaltige Umwelt in internationalen Rechtsinstrumenten (einschließlich regionaler Menschenrechtsinstrumente) und innerstaatlichen Verfassungen, Gesetzen und politischen Konzepten in bestimmten Formen verstärkt anerkannt wird.
Bei der Umsetzung der Empfehlung sollten die Mitgliedsstaaten dem Ministerkomitee zufolge einige Grundsätze beachten: die allgemeinen Grundsätze des internationalen Umweltrechts (etwa den Grundsatz der Schadensvermeidung, der Vorbeugung und der Vorsorge und das Verursacherprinzip), die Notwendigkeit von Generationengerechtigkeit, den Grundsatz der Nichtdiskriminierung und den gleichberechtigten Zugang zu Informationen und zur Justiz in Umweltangelegenheiten, zur Teilhabe an der Entscheidungsfindung in Umweltfragen sowie zu Umweltbildung.
Das Ministerkomitee äußert seine Besorgnis über die unverhältnismäßigen Auswirkungen, die Umweltzerstörung nach sich ziehen kann, und ruft die Mitgliedsstaaten zu geeigneten Maßnahmen auf, um die Rechte jener Menschen zu schützen, die für Umweltschäden am stärksten anfällig und dadurch besonders gefährdet sind.
Außerdem ist es der Empfehlung zufolge wichtig, dass die Regierungen mit Stellen unterhalb der nationalen Ebene, der Zivilgesellschaft, nationalen Menschenrechtsinstitutionen, regionalen Institutionen für den Schutz und die Förderung der Menschenrechte, Verteidigern umweltbezogener Menschenrechte, Akteuren aus der Wirtschaft, Indigenen und lokalen Gemeinschaften sowie mit den Städten und Regionen zusammenarbeiten.
Die Mitgliedsstaaten werden darüber hinaus aufgerufen, die Unternehmen dazu zu verpflichten, im Einklang mit ihrer Verantwortung für die umweltbezogenen Menschenrechte zu handeln.
Hintergrund
In seiner am 8. Oktober 2021 verabschiedeten Resolution erkannte der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen das Recht auf eine saubere, gesunde und nachhaltige Umwelt als Menschenrecht an.
Das langjährige Engagement des Europarates für den Umweltschutz führte zur Verabschiedung des Übereinkommens über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume (Berner Konvention), des Europäischen Übereinkommens über die zivilrechtliche Haftung für Schäden durch umweltgefährdende Tätigkeiten, des Übereinkommens über den Schutz der Umwelt durch das Strafrecht und des Landschaftsübereinkommens.
Das Handbuch des Europarates zu Menschenrechten und Umwelt enthält Grundsätze der Rechtsprechung des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs und der Entscheidungen und Schlussfolgerungen des Europäischen Ausschusses für soziale Rechte.
Siehe Begründung der Empfehlung [EN]
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