Der Europarat hat seine 47 Mitgliedsstaaten aufgerufen, einen soliden Rechtsrahmen zu gewährleisten, um die Transparenz von Lobbytätigkeiten zu steigern.
Das Ministerkomitee – das Exekutivgremium der Organisation – erkennt in einer Empfehlung an, dass Lobbying gerechtfertigt sein kann, um einen Beitrag zu einer offenen Regierungsführung und Verwaltung und zu fundierten Entscheidungen zu leisten. Gleichzeitig verweist es darauf, dass die meisten Ländern noch nicht über einen umfassenden Rahmen zur Regulierung von Lobbying verfügen.
Zur Steigerung der Transparenz empfiehlt das Ministerkomitee, dass die Behörden oder andere zuständige Stellen ein öffentliches Lobbyistenregister führen, das einfach zugänglich und benutzerfreundlich ist. Darin sollten zumindest der Name des Lobbyisten, der Gegenstand der Lobbytätigkeit und gegebenenfalls die Identität des Kunden oder Arbeitgebers enthalten sein; die Staaten können jedoch weitere Angaben vorschreiben.
Die Empfehlung nennt eine Reihe von Ethikrichtlinien für Lobbyisten und schlägt vor, wirksame, verhältnismäßige und abschreckende Sanktionen zu verhängen, wenn die Richtlinien nicht eingehalten werden.
Um die Gefahr zu verringern, dass die Integrität des Staates Schaden nimmt, empfiehlt das Ministerkomitee den Behörden, geeignete Maßnahmen anzuwenden, etwa eine „Abkühlphase“ festzulegen, bevor ein Amtsträger eine Lobbytätigkeit aufnehmen darf und umgekehrt. Die Behörden sollten ihren Bediensteten überdies Leitlinien für bestimmte Fragen an die Hand geben, etwa im Hinblick auf die Ablehnung oder Meldung von Geschenken und anderen Zuwendungen, die Anzeige von Verstößen gegen die Lobbyingregeln und die Veröffentlichung von Interessenkonflikten.