Vom 7. bis 10. März 2017 haben die Vertreter der 47 Mitgliedstaaten des Europarates ihre erste „Menschenrechtssitzung“ in 2017 abgehalten. Sie prüften die Umsetzung der Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Dem Ministerkomitee kommt diese Kontrollfunktion gemäß Artikel 46 der Europäischen Menschenrechtskonvention zu.
Die im Rahmen der Sitzung angenommenen Texte betreffen: Armenien, Aserbaidschan, Belgien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Kroatien, Griechenland, Ungarn, Italien, die Republik Moldau, Polen, Rumänien, die Russische Föderation, die Slowakische Republik, Spanien und die Türkei.
Das Ministerkomitee verabschiedete zudem Endgültige Entschließungen und unterband damit die weitere Prüfung der Fälle, die folgende Länder betreffen: Andorra, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Zypern, Frankreich, Georgien, Deutschland, Italien, Lettland, Rumänien, die Russische Föderation, die Slowakische Republik, Spanien und die Türkei.
Das Ministerkomitee veröffentlichte außerdem ein Verzeichnis der Fälle, die auf der nächsten „Menschenrechtssitzung“ vom 6. bis 8. Juni 2017 einer genaueren Prüfung unterzogen werden sollen. Diese Liste dient zum gegenwärtigen Zeitpunkt lediglich der Orientierung. Entsprechende Fälle können je nach den Umständen aufgenommen oder weggelassen werden.
Informationen zum aktuellen Stand der Umsetzung aller vor dem Ministerkomitee anhängigen Fälle sind auf der Website des Department for the Execution of Judgments of the European Court of Human Rights abrufbar.