Zurück Ministerkomitee prüft Umsetzung von Urteilen des Menschenrechtsgerichtshofs

Ministerkomitee

Von 3. bis 5. Juni 2014 prüfen die Vertreter der 47 Mitgliedsstaaten des Europarates die Umsetzung der Urteile und Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Diese Kontrollfunktion des Ministerkomitees ist in Artikel 46 der Europäischen Menschenrechtskonvention verankert.

Die für eine eingehendere Prüfung vorgeschlagenen Fällebetreffen Albanien, Aserbaidschan, Belgien, Bosnien und Herzegowina, Deutschland, Griechenland, Italien, Polen, Rumänien, die Russische Föderation, die Tschechische Republik, die Türkei, die Ukraine, Ungarn und das Vereinigte Königreich.

Die verabschiedeten Entscheidungen und Entschließungen sowie Arbeitsunterlagen werden im Anschluss an das Treffen auf der Webseite des Ministerkomitees veröffentlicht. Angaben über den Stand der Umsetzung aller vor dem Ministerkomitee anhängigen Fälle sind auf der Webseite der Abteilung für die Umsetzung der Urteile des Europäischen Gerichtshofs verfügbar.

Dieses Video präsentiert die Umsetzung der Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und deren Kontrolle durch das Ministerkomitee.

Pressemitteilung

Straßburg 28/05/2014
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