Der Sonderbeauftragte des Generalsekretärs für Migration und Flüchtlinge hat die konkreten Ergebnisse analysiert, die 2018 bei der Umsetzung des Aktionsplans des Europarates zum Schutz von Migranten- und Flüchtlingskindern in Europa (2017–2019) erreicht wurden. Heute veröffentlicht er eine visuelle Präsentation aller bisher umgesetzten Maßnahmen zum Schutz minderjähriger Migrantinnen und Migranten, einschließlich der in diesem Zusammenhang eingesetzten Ressourcen.
Der Sonderbeauftragte begrüßt das Engagement und das gemeinsame Bemühen der unterschiedlichen Einheiten des Europarates, die sich mit Migration befassen. Für ihren finanziellen Beitrag zur Umsetzung des Aktionsplans dankt er Andorra, Belgien, Italien, Liechtenstein, Monaco, Serbien, der Tschechischen Republik und Ungarn. Ebenso äußert der Sonderbeauftragte seine Dankbarkeit gegenüber Aserbaidschan, Deutschland, Norwegen, San Marino, der Schweiz und der Europäischen Union für die freiwilligen Beiträge zu Projekten, die sowohl Teil der Kampagne der Parlamentarischen Versammlung zur Beendigung der Einwanderungshaft von Kindern als auch des Aktionsplans zum Aufbau inklusiver Gesellschaften sind.
Die im Rahmen des Aktionsplans umgesetzten Maßnahmen konzentrieren sich insbesondere auf unbegleitete und von ihren Angehörigen getrennte Kinder und zielen darauf ab, den Zugang zu Rechten und kindgerechten Verfahren zu gewährleisten, wirksam vor Gewalt zu schützen und die Integration von Kindern zu fördern, die voraussichtlich in Europa bleiben werden.
Im September 2018 präsentierte der Sonderbeauftragte in einem ausführlichen Bericht eine Zwischenbilanz der Umsetzung des Aktionsplans.