Zurück Bedingungen und Rechtsnormen, die es einem Verfassungsgericht erlauben können, Wahlen für ungültig zu erklären: Dringlichkeitsbericht der Venedig-Kommission

Bedingungen und Rechtsnormen, die es einem Verfassungsgericht erlauben können, Wahlen für ungültig zu erklären: Dringlichkeitsbericht der Venedig-Kommission

Die Venedig-Kommission des Europarates hat einen Dringlichkeitsbericht über die Bedingungen und Rechtsnormen veröffentlicht, aufgrund derer ein Verfassungsgericht Wahlen für ungültig erklären könnte. Damit reagiert sie auf ein Ersuchen des Präsidenten der Parlamentarischen Versammlung des Europarates (PACE), Theodoros Rousopoulos, vom vergangenen Monat.

Der Bericht bezieht sich auf Aspekte eines aktuellen Falls in Rumänien, bei dem es um die Ungültigerklärung von Wahlen von Amts wegen, den Einsatz von Digitaltechnik im Wahlkampf und die Einflussnahme eines anderen Staates geht; gleichwohl obliegt es der Venedig-Kommission nicht, auf den Sachverhalt des rumänischen Falles einzugehen oder die Entscheidung des rumänischen Verfassungsgerichts zu bewerten. Die Frage, die der Venedig-Kommission gestellt wurde, ist allgemeiner Natur und bezieht sich auf eine Analyse des allgemeinen vergleichenden Verfassungsrechts und der europäischen und internationalen Normen.

Der Bericht unterstreicht, dass ein Verfassungsgericht Wahlen nur unter bestimmten Umständen – und wenn mehrere Bedingungen und Garantien erfüllt sind – für ungültig erklären darf.

Venedig-Kommission Straßburg 27. Januar 2025
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