Die Konferenz der Teilnehmer des Schadensregisters im Zusammenhang mit der Aggression der Russischen Föderation gegen die Ukraine ist am 16. November zu ihrem dritten Treffen zusammengekommen und hat die sieben Mitglieder des Vorstands des Registers gewählt. Von den 18 Kandidatinnen und Kandidaten (9 Männer und 9 Frauen) von vier verschiedenen Kontinenten wurden Julia Kyrpa (Ukraine), Norbert Wühler (Deutschland), Chiara Giorgetti (Italien), Robert Spano (Island), Veijo Heiskanen (Finnland), Lucy Reed (Vereinigte Staaten) und Aleksandra Mężykowska (Polen) für eine dreijährige Amtszeit gewählt (einmal verlängerbar).
Der Vorstand ist eins der wichtigsten Organe des Registers und entscheidend für seine Funktionsfähigkeit. Er wird die Regeln und Vorschriften für die Arbeit des Registers aufstellen und ist letztendlich für die Entscheidung über die Aufnahme von Schadenersatzansprüchen in das Register zuständig. Der Vorstand wird sich im Dezember in Den Haag (Niederlande) zu einer ersten Sitzung treffen.
Bisher sind 43 Länder und die Europäische Union am Schadensregister für die Ukraine beteiligt.
Das Register hat seinen Sitz in Den Haag und wird der Erfassung von Nachweisen und entsprechenden Schadenersatzansprüchen in Bezug auf Schäden, Verluste und Verletzungen dienen, die den betroffenen natürlichen und juristischen Personen sowie dem Staat Ukraine durch Russlands völkerrechtswidrige Handlungen in der Ukraine oder gegen die Ukraine zugefügt wurden. Es ist ein erster Schritt zu einem internationalen Entschädigungsmechanismus für Opfer dieser Aggression.
Ziel ist es, dass das Register im ersten Quartal 2024 in der Lage ist, mit der Aufnahme von Schadenersatzansprüchen zu beginnen.