Der Präsident des Kongresses der Gemeinden und Regionen, Leendert Verbeek, hat anlässlich des 10. Jahrestags des Inkrafttretens des Zusatzprotokolls zur Europäischen Charta der lokalen Selbstverwaltung über das Recht zur Beteiligung an den Angelegenheiten der kommunalen Verwaltung die Staaten, die dies noch nicht getan haben, dringend aufgefordert, dieses wichtige Rechtsinstrument zu unterzeichnen und zu ratifizieren.
Seit seiner Verabschiedung im Jahr 2009 und seinem Inkrafttreten im Jahr 2012 ergänzt das Zusatzprotokoll den Text der Europäischen Charta der kommunalen Selbstverwaltung. Sein Ziel ist es, das Recht jeder Person zur Beteiligung an den Angelegenheiten der kommunalen Verwaltung – ein Grundsatz, der in der Präambel der Charta verankert ist – in den Anwendungsbereich der Charta einzuschließen, unterstrich der Präsident.
„Das Protokoll beruht auf den Grundsätzen der Demokratie und garantiert den Schutz der Rechte unserer Bevölkerung. Es ist sehr wichtig, dass die Staaten das Zusatzprotokoll ratifizieren, um die Bürgerbeteiligung auf lokaler Ebene zu fördern“, erklärte Verbeek.
„Indem das Recht jedes Menschen auf Beteiligung an den Angelegenheiten der kommunalen Verwaltung völkerrechtlich garantiert wird, sind die gewählten Vertreterinnen und Vertreter besser mit der jeweiligen Gemeinschaft verbunden“, so der Kongresspräsident abschließend.
Bisher haben zwanzig Länder das Zusatzprotokoll zur Europäischen Charta der lokalen Selbstverwaltung gezeichnet und ratifiziert: Armenien, Bulgarien, Estland, Finnland, Frankreich, Georgien, Island, Litauen, Malta, Montenegro, Niederlande, Nordmazedonien, Norwegen, Schweden, Schweiz, Serbien, Slowenien, Ukraine, Ungarn und Zypern. Vier Länder haben das Protokoll gezeichnet, aber nicht ratifiziert: Albanien, Belgien, Portugal und Vereinigtes Königreich.