Der Sachverständigenausschuss der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen verurteilte in einer bei der jüngsten Plenarsitzung verabschiedeten Stellungnahme die Aggression der Russischen Föderation gegen die Ukraine auf das Schärfste und brachte seine Solidarität mit allen Menschen in der Ukraine zum Ausdruck. Der Sachverständigenausschuss hält es für völlig unvertretbar, dass die Russische Föderation den Status des Russischen als Minderheitensprache in der Ukraine immer noch als Vorwand für die erfolgte Aggression benutzt.
Russland hat die Charta im Jahr 2001 unterzeichnet, jedoch nicht ratifiziert. Als Vertragspartei der Charta unterliegt die Russische Föderation unter dem Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge der Verpflichtung, das Ziel und den Zweck des Vertrags nicht zu umgehen. Der Sachverständigenausschuss erinnert daran, dass gemäß Artikel 5 der Charta keine ihrer Bestimmungen so auszulegen seien, „als gewährten sie das Recht, irgendeine Tätigkeit auszuüben oder irgendeine Handlung vorzunehmen, die gegen die Ziele der Charta der Vereinten Nationen oder sonstige völkerrechtliche Verpflichtungen einschließlich des Grundsatzes der Souveränität und territorialen Unversehrtheit der Staaten verstößt.”
Im Rahmen des laufenden Monitoringverfahrens für die Ukraine besuchte der Ausschuss im Juli 2021 das Mitgliedsland. Der Ausschuss nahm dabei die Bemühungen der ukrainischen Behörden zur Kenntnis, stellte aber gleichzeitig fest, dass in gewissen Bereichen weitere Maßnahmen erforderlich wären, um alle Minderheitensprachen im Land gebührend zu schützen. Der Ausschuss ist weiterhin entschlossen, die ukrainischen Behörden bei der Umsetzung der Charta zu unterstützen und betont einmal mehr, dass der Europarat das geeignete Forum ist, um mittels Dialog und Kooperation alle Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz und der Förderung von Minderheitensprachen zu klären.