Das Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten („Konvention 108“), dessen 40. Jahrestag der Unterzeichnung in diesem Jahr begangen wird, kann zur internationalen Referenznorm im Bereich der Privatsphäre und des Datenschutzes im digitalen Zeitalter werden, erklärte das Ministerkomitee des Europarates.
In seiner Erklärung unterstreicht das Komitee auch die Bedeutung des Änderungsprotokolls (2018) zur Gewährleistung eines gemeinsamen, für das Digitalzeitalter geeigneten Rechtsraums, um die Relevanz dieses wegweisenden Instruments in den kommenden Jahrzehnten zu wahren. Es ruft alle Vertragsstaaten der Konvention, die dies noch nicht getan haben, dazu auf, das Änderungsprotokoll zu ratifizieren.