Die Europäische Kommission für die Wirksamkeit der Justiz (CEPEJ) des Europarates hat den ersten europäischen Text verabschiedet, in dem Ethikgrundsätze für die Anwendung künstlicher Intelligenz (KI) in der Justiz dargelegt sind.
Die Charta enthält einen Prinzipienrahmen, der politischen Entscheidungsträger(inne)n, Mitgliedern der Legislative und Jurist(inn)en beim Umgang mit der sich rasch entwickelnden KI in innerstaatlichen Justizverfahren als Leitfaden dient.
Die CEPEJ vertritt in der Charta den Standpunkt, dass die Anwendung künstlicher Intelligenz in der Justiz zur Verbesserung der Wirksamkeit und Qualität der Arbeit der Gerichte beitragen kann, dass sie jedoch auf verantwortungsvolle Weise und unter Einhaltung der insbesondere in der Europäischen Menschenrechtskonvention und der Datenschutzkonvention des Europarates verankerten Grundrechte eingesetzt werden muss. Für die CEPEJ ist es von wesentlicher Bedeutung, dass KI ein Instrument bleibt, das dem Gemeinwohl dient, und ihre Anwendung die Rechte des einzelnen Menschen wahrt.