Der Europarat hat den allerersten rechtsverbindlichen Vertrag verabschiedet, der beim Einsatz von Systemen der künstlichen Intelligenz (KI) die Einhaltung der Rechtsnormen im Bereich der Menschenrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit gewährleisten soll. Der Vertrag, der auch nichteuropäischen Ländern zur Unterzeichnung offensteht, legt einen Rechtsrahmen fest, der während des gesamten Lebenszyklus von KI-Systemen gilt, befasst sich mit den Risiken, die diese Systeme darstellen können, und fördert verantwortungsvolle Innovationen. Das Übereinkommen verfolgt in Bezug auf die Konzeption, die Entwicklung, den Einsatz, und die Außerbetriebnahme von KI-Systemen einen risikobasierten Ansatz und schreibt eine sorgfältige Prüfung aller möglichen negativen Folgen vor, die mit dem Einsatz von KI-Systemen verbunden sind.
Das Rahmenübereinkommen des Europarates über künstliche Intelligenz und Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit wurde bei der Jahrestagung des Ministerkomitees des Europarates in Straßburg, bei der die Außenministerinnen und -minister der 46 Mitgliedsstaaten des Europarates zusammenkommen, verabschiedet.
Wie die Generalsekretärin des Europarates, Marija Pejčinović Burić, erklärte, „ist das Rahmenübereinkommen über künstliche Intelligenz ein einzigartiger internationaler Vertrag, der dafür sorgen wird, dass künstliche Intelligenz die Rechte des Einzelnen achtet. Es trägt der Notwendigkeit einer völkerrechtlichen Norm Rechnung, die von Staaten verschiedener Kontinente unterstützt wird, die durch gemeinsame Werte vereint sind, und die es ermöglicht, die Vorteile der künstlichen Intelligenz zu nutzen und gleichzeitig ihre Risiken zu verringern. Mit diesem neuen Vertrag wollten wir einen verantwortungsvollen Einsatz von KI gewährleisten, bei dem die Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit geachtet werden.“
Das Übereinkommen ist das Ergebnis der zweijährigen Arbeit eines zwischenstaatlichen Organs, des Ausschusses für künstliche Intelligenz (CAI), in dem zwecks Ausarbeitung des Vertrags die 46 Mitgliedsstaaten des Europarates, die Europäische Union und 11 Nichtmitgliedsstaaten (Argentinien, Australien, Costa Rica, Heiliger Stuhl, Israel, Japan, Kanada, Mexiko, Peru, Uruguay und die Vereinigten Staaten von Amerika) zusammenkamen sowie Vertreterinnen und Vertreter des Privatsektors, der Zivilgesellschaft und der akademischen Welt, die als Beobachter teilnahmen.
Der Vertrag findet Anwendung auf den Einsatz von KI-Systemen durch Behörden – einschließlich Unternehmen, die in deren Auftrag handeln – sowie durch private Akteure. Das Übereinkommen sieht zwei Möglichkeiten vor, wie die Vertragsparteien seine Grundsätze und Verpflichtungen im Rahmen der Regulierung des Privatsektors einhalten können: Die Vertragsparteien können sich dazu entscheiden, entweder die relevanten Bestimmungen des Übereinkommens unmittelbar anzuwenden oder stattdessen andere Maßnahmen zu ergreifen, um die Bestimmungen des Vertrags einzuhalten, ohne von ihren internationalen Verpflichtungen zum Schutz der Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit abzuweichen. Dieser Ansatz ist aufgrund der Unterschiede zwischen den Rechtssystemen der verschiedenen Länder erforderlich.