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Europarat verabschiedet neuen Aktionsplan für Republik Moldau

Das Ministerkomitee, in dem die 47 Mitgliedsstaaten des Europarates vertreten sind, hat den Aktionsplan für die Republik Moldau für den Zeitraum 2021–2024 verabschiedet. Mithilfe des Aktionsplans sollen die Gesetze, Institutionen und Verfahren in den Bereichen Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit und Demokratie stärker mit den europäischen Normen harmonisiert werden.

Zwar wurden in der Republik Moldau Fortschritte erzielt, bei der praktischen Umsetzung der Reformen bestehen allerdings weiterhin Probleme, insbesondere im Justizwesen. Der Europarat und die moldauischen Behörden haben sich im Rahmen des neuen Aktionsplans darauf geeinigt, Kooperationsprojekte auf für die Menschenrechte essenziellen Gebieten gemeinsam umzusetzen, etwa die innerstaatliche Umsetzung der Europäischen Menschenrechtskonvention und der Rechtsprechung des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs.

Ziel ist es, auf der Arbeit aufzubauen, die auf diversen Feldern im Zuge der vorherigen Aktionspläne geleistet wurde. Dazu zählen die Harmonisierung der moldauischen Gesetze und Verfahren mit den europäischen Antidiskriminierungs- und Geschlechtergleichstellungsnormen, die Stärkung des innerstaatlichen Kinderschutzrahmens zur Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung und des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger, die Steigerung der Unabhängigkeit und Rechenschaftspflicht der Justiz sowie die Verbesserung der Wahlgesetze und -verfahren.

Gegenstand mehrerer Initiativen sind die Reform des Strafvollzugs und die Förderung von Alternativen zum Freiheitsentzug, die stärkere Übereinstimmung mit den europäischen Normen in den Bereichen Medienverwaltung und Internet-Governance, die Stärkung des Datenschutzes und die Entwicklung der Fähigkeiten der Strafverfolgungsbehörden und anderer Stellen zur Bekämpfung von Korruption und Geldwäsche.

Die Maßnahmen zum Aufbau von Vertrauen zwischen gespaltenen Bevölkerungsgruppen werden fortgesetzt, wobei das Augenmerk auf der Förderung des Dialogs und der Menschenrechte in der Region liegt, in voller Übereinstimmung mit der diesbezüglichen Politik der moldauischen Behörden.

Der Europarat und die Behörden der Republik Moldau haben beschlossen, ihre Zusammenarbeit auf neue Gebiete auszuweiten: Dazu zählen die Prozesskostenhilfe, die Mediation und Aussöhnung in Strafsachen, der Kampf gegen Drogenabhängigkeit und -handel, der Schutz der Menschenrechte im Gesundheitswesen sowie Maßnahmen gegen neue Probleme in Verbindung mit der Coronavirus-Pandemie und ihren sozioökonomischen Folgen, besonders hinsichtlich der sozialen Rechte. Weitere Prioritäten sind der Kampf gegen Menschenhandel, die Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und die Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung.

Es handelt sich um den dritten Aktionsplan des Europarates für das Land, der auf jene folgt, die in den Zeiträumen 2013–2016 und 2017–2020 umgesetzt wurden. Die Erfolge des 2020 abgeschlossenen Aktionsplans umfassen die Konsolidierung der Institution des Volksanwalts (das heißt der Ombudsperson), die Verbesserung der Voraussetzungen für die Bekämpfung von Diskriminierung und Ungleichheit durch Stärkung der Handlungsfähigkeit des Gleichstellungsrats sowie die Verbesserung der fachlichen und operativen Kapazitäten der Verwaltungsbehörden für die Durchführung von Wahlen.

Der Gesamthaushalt des Aktionsplans 2021–2024 beläuft sich auf voraussichtlich 13,7 Millionen Euro, die Finanzierung von 2,6 Millionen davon ist bereits gesichert.


 Europarat und die Republik Moldau

Ministerkomitee Straßburg 26. November 2020
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