Der Europarat und die Europäische Union haben das gemeinsame Programm „Steigerung der Wirksamkeit der Familiengerichte: Besserer Schutz der Rechte von Familienmitgliedern“ gestartet. Dadurch soll die Funktion der Familiengerichte in der Türkei gestärkt werden.
„Das Projekt ist speziell darauf ausgelegt, die Wirksamkeit der türkischen Familiengerichte beim Schutz der Rechte von Frauen, Kindern und anderen Familienmitgliedern zu steigern, indem den Richterinnen und Richtern an diesen Gerichten, Staatsanwältinnen und Staatsanwälten, die in den Büros zur Bekämpfung häuslicher Gewalt arbeiten, und anderen Fachkräften die Fertigkeiten und Fähigkeiten vermittelt werden, die direkt dazu beitragen, die Gerechtigkeit in der Familie zu gewährleisten“, erklärte Verena Taylor, Leiterin des Büros der Generaldirektion Programme des Europarates.
Der stellvertretende Außenminister, Faruk Kaymakcı, der Vorsitzende der Justizakademie der Türkei, Muhittin Özdemir, und die stellvertretende Leiterin der EU-Delegation in der Türkei, Eleftheria Pertzinidou, unterstrichen in ihren Reden die Bedeutung des Projekts für die Wahrung und Förderung grundlegender Rechte in der Türkei.