Zurück Europarat und Europäische Rundfunkunion stärken Zusammenarbeit zur Förderung öffentlich-rechtlicher Medien

Generalsekretär

Der Europarat und die Europäische Rundfunkunion (EBU) haben sich darauf geeinigt, ihre Zusammenarbeit zur Förderung öffentlich-rechtlicher Medien auf dem Balkan und in Osteuropa zu stärken.

Dies wurde heute bei einem Treffen zwischen Generalsekretär Thorbjørn Jagland und der Generaldirektorin der EBU, Ingrid Deltenre, im Rahmen einer 2011 unterzeichneten Vereinbarung in Straßburg beschlossen. In dieser Vereinbarung sind gemeinsame Ziele und Werte festgelegt, insbesondere die Stärkung und der Schutz der Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit durch die Förderung der Werte öffentlich-rechtlicher Medien, darunter Meinungsfreiheit und Pluralismus.

Die Vereinbarung beinhaltet fachliche Unterstützung in Bereichen wie strategischer und rechtlicher Beratung, Nachrichtenstandards, Rechenschaftspflicht, Programme für Minderheiten, Archivierung und Digitalisierung. Eine bilaterale Koordinierungsgruppe wird ein gemeinsames Arbeitsprogramm sowie die Zuständigkeitsverteilung und Finanzierung diskutieren.

Die EBU setzt bereits einen von der Europäischen Kommission kofinanzierten weitreichenden „Start-up“-Aktionsplan zur Stärkung der demokratischen Funktion öffentlich-rechtlicher Medien in den EU-Beitrittsländern um. Gemäß der erneuerten Zusammenarbeit mit dem Europarat werden diese Maßnahmen verlängert und ausgedehnt. Dies erfolgt im Hinblick auf die von der Kommission in den Leitlinien 2014 – 2020 zur Freiheit und Integrität der Medien in Albanien, Bosnien und Herzegowina, dem Kosovo*, der „ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien“, Montenegro und Serbien festgelegten Ziele.

Die beiden Organisationen verpflichteten sich zudem, ihre Zusammenarbeit zur Förderung öffentlich-rechtlicher Medien in den Ländern der Östlichen Partnerschaft der EU – Armenien, Aserbaidschan, Weißrussland, Georgien, Moldau und der Ukraine – auszubauen.

Der Europarat spielt eine wichtige Rolle bei der Festlegung von Normen für den Rechtsrahmen öffentlich-rechtlicher Medien und die EBU verfügt über herausragendes Fachwissen, da sie seit 1950 für Rundfunk- und Fernsehanstalten und mit diesen arbeitet. Als einen von vielen Grundsätzen teilen die beiden Organsationen die Überzeugung, dass öffentlich-rechtliche Medien unabhängig sein müssen. Eine verstärkte Zusammenarbeit auf der Grundlage ihrer Kernkompetenzen ermöglicht es ihnen, so effizient wie möglich Unterstützung zu leisten.


*In diesem Text ist jeglicher Bezug auf das Kosovo, ob im Hinblick auf Hoheitsgebiet, Institutionen oder Bevölkerung, gemäß der Resolution 1244 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen und unbeschadet des Status des Kosovos zu verstehen

Straßburg 08/09/2014
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