Der Stellvertretende Generalsekretär des Europarates Bjørn Berge und der Erste Stellvertretende Außenminister Georgiens, Lasha Darsalia, gaben in Tiflis gemeinsam den Auftakt zum Aktionsplan des Europarates für Georgien 2024-2027. Aufbauend auf der Arbeit der vergangenen Jahre zielt der neue Aktionsplan darauf ab, das Land dabei zu unterstützen, seinen Verpflichtungen als Mitgliedstaat des Europarates nachzukommen.
Der Stellvertretende Generalsekretär betonte, dass der Aktionsplan auf dem bereits Erreichten aufbaue: „Er basiert auf den jüngsten Evaluierungen, Überwachungsberichten und Empfehlungen des Europarats, und auf der Erklärung von Reykjavik, die von den europäischen Staats- und Regierungschefs auf unserem Gipfeltreffen im vergangenen Mai verabschiedet wurde, sowie, und das ist das Wichtigste, auf den Prioritäten von Georgien selbst.”
Der Aktionsplan wurde in enger Zusammenarbeit mit den georgischen Behörden erstellt. Ziel ist die Unterstützung von wichtigen Reformvorhaben und Gesetzesänderungen, die Georgien näher an die Standards des Europarats und die Integrationsanforderungen der Europäischen Union heranführen werden.
In seiner Rede sagte Gastgeber Lasha Darsalia, Erster Stellvertretender Außenminister Georgiens: „Ich möchte dem Europarat aufrichtig für die gedeihliche Zusammenarbeit und Unterstützung danken. Er leistet damit einen unschätzbaren Beitrag zur Umsetzung der demokratischen Reformen in Georgien. Daher ist es wichtig, die Bedeutung unserer Zusammenarbeit hervorzuheben, gerade heute, in dieser wichtigen Phase der Integration Georgiens in die Europäische Union.”
„Abschließend bringen wir unsere Entschlossenheit zum Ausdruck, die Zusammenarbeit mit dem Europarat fortzusetzen, ebenso mit allen Partnern einschließlich der Zivilgesellschaft, um den Aktionsplan umzusetzen und den Schutz von Menschenrechten, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Georgien weiter auszubauen”, so der Erste Stellvertretende Außenminister.
Im Rahmen des Aktionsplans haben der Europarat und die georgischen Behörden vereinbart, durch Kooperationsprogramme gemeinsam die geplanten Reformvorhaben voranzutreiben. Diese betreffen die Verbesserung der Umsetzung der Europäischen Menschenrechtskonvention und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs auf nationaler Ebene, die Angleichung der nationalen Rechtsvorschriften und der Antidiskriminierungspraxis an die europäischen Standards, die Förderung der Geschlechtergleichstellung, die Stärkung der Unabhängigkeit und Rechenschaftspflicht der Justiz, die Verbesserung der Wahlgesetzgebung und -praxis, die Förderung der Strafvollzugsreform, der Bewährungshilfe und der Verbrechensverhütung, die Heranführung der nationalen Praktiken an die europäischen Standards in den Bereichen Medien und Internet, die qualitative Verbesserung der lokalen Demokratie, die Stärkung des Schutzes der Wirtschafts- und Sozialrechte, den Ausbau der Jugendpolitik, die Erleichterung des Berufseinstiegs für junge Juristen, und die Förderung der Einbeziehung der Zivilgesellschaft in die Entscheidungsfindung auf allen Ebenen.
Der Stellvertretende Generalsekretär hielt in Tiflis auch eine Reihe bilateraler Treffen ab, darunter mit dem Vorsitzenden des georgischen Parlaments, Schalwa Papuaschwili, dem Justizminister, Rati Bregadze, und dem Ersten Stellvertretenden Außenminister, Lasha Darsalia.
Bei allen Treffen wurden die laufenden Anstrengungen Georgiens zur Erfüllung der Kriterien für den Beginn der Beitrittsverhandlungen mit der Europäischen Union diskutiert, wobei festgestellt wurde, dass die Empfehlungen des Europarates – wie jene der Venedig-Kommission zu allen wichtigen Gesetzesänderungen; der GRECO zur Korruptionsbekämpfung; des CPT über Gefängnisse; und jene über die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen – sowie die erfolgreiche Umsetzung der Istanbul-Konvention durch Georgien und ebenso die Auswirkungen der Tätigkeit verschiedener anderer Europaratseinrichtungen und -institutionen, insbesondere die Umsetzung der Urteile des Straßburger Gerichtshofs, von entscheidender Bedeutung sind, um Georgien bei der Vorbereitung auf seine künftige EU-Mitgliedschaft zu unterstützen.
Die Verschlechterung der Menschenrechtslage in den von Russland besetzten Regionen Georgiens und die Bedeutung der halbjährlichen Berichterstattung des Europarates wurden ebenfalls erörtert sowie allgemeinere europäische Fragen – darunter die Unterstützung des Europarates für die Ukraine und die wichtige Rolle des Schadensregisters im Zusammenhang mit der russischen Aggression gegen die Ukraine sowie die Notwendigkeit eines internationalen Entschädigungsmechanismus für die Opfer.
Weitere Themen betrafen die Folgemaßnahmen zum Gipfeltreffen des Europarates in Island im Mai des vergangenen Jahres.
Der Neue Aktionsplan für Georgien fällt in das Jahr, in dem der Europarat sein 75-jähriges Bestehen feiert, und in dem es 25 Jahre her sind, dass Georgien als 41. europäischer Staat dem Europarat beitrat.