Nach der offiziellen Notifizierung der Kündigung des Rahmenübereinkommens zum Schutz nationaler Minderheiten (FCNM) durch die Russische Föderation hat der Beratende Ausschuss zum Rahmenübereinkommen eine Erklärung veröffentlicht, in der er sein tiefes Bedauern über die Entscheidung zum Ausdruck bringt, durch welche „mehr als 25 Millionen Angehörige der zahlreichen nationalen Minderheiten der Russischen Föderation des Schutzes beraubt werden, den dieser einzigartige internationale Vertrag bietet“.
Der Ausschuss bekräftigte seine tiefe Besorgnis über die Situation von Angehörigen nationaler Minderheiten, darunter indigene Bevölkerungsgruppen, in dem Land: junge Männer, die Minderheiten angehören, sind unter den Rekruten und Todesopfern im Aggressionskrieg der Russischen Föderation gegen die Ukraine überrepräsentiert; Angehörige nationaler Minderheiten leiden unter dem Abbau von Sprach- und Bildungsrechten; Menschenrechtsaktivistinnen und -aktivisten, die für Minderheitenrechte eintreten, sind schweren Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt.
Der Beratende Ausschuss ist zudem beunruhigt über Berichte, die er von Vertreterinnen und Vertretern nationaler Minderheiten der Ukraine erhalten hat, die auf der Krim und in anderen Gebieten leben, die vorübergehend von der Russischen Föderation kontrolliert werden oder besetzt sind. „Zusätzlich zu dem menschlichen Leid und der Zerstörung von Kulturerbe, die durch die Aggression verursacht werden, sind Angehörige nationaler Minderheiten Menschenrechtsverletzungen und der Assimilierungspolitik der Besatzungsmacht ausgesetzt“, erklärt der Ausschuss.
„Im Einklang mit dem Entschluss des Europarates, weiterhin mit der russischen Zivilgesellschaft zusammenzuarbeiten, steht der Beratende Ausschuss nach wie vor für den Dialog mit Vertreterinnen und Vertretern nationaler Minderheiten und indigener Bevölkerungsgruppen aus der Russischen Föderation zur Verfügung und bekundet seine uneingeschränkte Solidarität mit ihnen in ihrem anhaltenden Kampf für Minderheitenrechte“, so das Europaratsorgan abschließend.