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Europarat ruft zur Stärkung der internationalen Zusammenarbeit gegen die Schleusung von Migranten auf

Die 2. Internationale Konferenz zur Bekämpfung der Schleusung von Migranten, die vom Europarat in Straßburg veranstaltet wird, hat die 46 Mitgliedsstaaten dazu aufgerufen, alle Möglichkeiten zur Stärkung der internationalen Zusammenarbeit auszuloten.

In ihrer Eröffnungsrede unterstrich die Generalsekretärin des Europarates, Marija Pejčinović Burić: „Menschenschmuggel sollte zu Europas Vergangenheit gehören, nicht zu seiner Zukunft – und dies sollten wir gemeinsam anstreben“. Sie erinnerte auch daran, dass „sich die europäischen Staats- und Regierungschefs verpflichtet haben, ihre Anstrengungen zur Förderung und Verbesserung der internationalen Zusammenarbeit zu verstärken und gleichzeitig die Opfer zu schützen und die Menschenrechte von Migranten und Flüchtlingen zu achten.“

Der Menschenrechtskommissar, Michael O’Flaherty, erklärte: „Die Anstrengungen zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften und Verstärkung der internationalen Zusammenarbeit im Bereich der Schleusung von Migranten werden nur dann wirksam sein, wenn sie die Menschenrechte geschleuster Personen achten, den Zugang zu Asyl gewährleisten, sichere und legale Wege nach Europa vorsehen und die Rechte von humanitären Akteuren und Menschenrechtsverteidigern achten.“

Die Konferenz fand unter der Schirmherrschaft des Europäischen Ausschusses für Strafrechtsfragen (CDPC) und des Büros des Sonderbeauftragten der Generalsekretärin für Migration und Flüchtlinge statt. Der Vorsitzende des CDPC, Fritz Zeder, merkte an: „Die Übereinkommen des Europarates zur internationalen Zusammenarbeit in Strafsachen, insbesondere jene zur Rechtshilfe und Auslieferung, können die Strafverfolgung von Schleusern und grenzüberschreitenden kriminellen Netzwerken erleichtern. Diese Übereinkommen, die Drittländern offenstehen, stärken die globale Zusammenarbeit, indem sie praktische Instrumente für die Zusammenarbeit der Justiz- und Strafverfolgungsbehörden bereitstellen, und können bei der Bekämpfung der Schleusung von Migranten eine entscheidende Rolle spielen.“

Die Konferenz ist eine Folgeveranstaltung des Gipfeltreffens in Reykjavík 2023, bei dem die Staats- und Regierungschefs des Europarates „die Notwendigkeit der Bekämpfung des Menschenhandels und der Schleusung von Migranten“ bekräftigt und sich verpflichtet haben, „die Anstrengungen zur Förderung und Verbesserung der diesbezüglichen internationalen Zusammenarbeit zu verstärken“.

Im Anschluss an das Gipfeltreffen hat das Ministerkomitee den CDPC mit der Erstellung eines Berichts beauftragt, der Ende dieses Jahres fertiggestellt werden soll und in dem die Notwendigkeit und die Durchführbarkeit eines möglichen Instruments zur Bekämpfung der Schleusung von Migranten bewertet wird. Die Teilnehmenden wurden über den Fortschritt des Berichts und über die verschiedenen Optionen informiert, welche die Mitgliedsstaaten bei der Bekämpfung der Schleusung von Migranten in Betracht ziehen können.


 Rede der Generalsekretärin [EN/FR]


 Rede des Menschenrechtskommissars [EN]

 

Europarat Strassburg 10. September 2024
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