In einem heute veröffentlichten Bericht begrüßt die Expertengruppe des Europarates gegen Menschenhandel (GRETA) die Gesetzesänderungen, die seit der Veröffentlichung ihres ersten Berichts über Bosnien und Herzegowina im Mai 2013 vorgenommen wurden. Die Aufnahme des Straftatbestands des Menschenhandels in das Strafrecht der Republika Srpska, der Föderation Bosnien und Herzegowina und des Distrikts Brčko gewährleistet die lückenlose Strafbarkeit im gesamten Land. Ebenso begrüßt die GRETA die Einführung rechtlicher Bestimmungen zur Straffreiheit für Opfer von Menschenhandel bei Straftaten, die infolge des Menschenhandels begangen wurden, sowie die Verankerung des Rechts der Opfer auf eine Erholungs- und Bedenkzeit im neuen Ausländergesetz.
Als weitere positive Entwicklungen stellt die GRETA fest: die Erweiterung der vier regionalen Überwachungsteams zur Koordinierung der Maßnahmen gegen Menschenhandel (zu diesen gehören nunmehr auch Arbeitsinspektoren sowie Mitarbeiter von psychiatrischen Zentren und Tagesbetreuungsstätten für Kinder) sowie die Verabschiedung eines nationalen Aktionsplans gegen Menschenhandel für den Zeitraum 2016 bis 2019.