Europarat ruft Mitgliedsstaaten zum Verbot von Gentests zu Versicherungszwecken auf – Daten über gesundheitliche und genetische Merkmale sollen bei Verarbeitung durch Versicherungsgesellschaften besser geschützt werden
Der Europarat ruft die Regierungen der Mitgliedsstaaten dazu auf, Diskriminierung – darunter aufgrund genetischer Merkmale – im Rahmen von Versicherungsverträgen, die mit Gesundheit, Alter und Tod verbundene Risiken abdecken, auszuschließen und in diesem Zusammenhang den Schutz des Privatlebens zu gewährleisten.
„Die Daten über die gesundheitlichen und genetischen Merkmale eines Menschen sind äußerst sensibel und müssen angemessen geschützt sein. Den Regierungen obliegt es sicherzustellen, dass niemand aufgrund genetischer Merkmale diskriminiert wird. Gentests zu Versicherungszwecken sollten darum verboten werden“, erklärte Generalsekretär Jagland. „In unseren Empfehlungen ist dargelegt, wie die Rechte der Versicherten vor dem Hintergrund eines zunehmend globalisierten Marktes besser geschützt werden können.“
In der neuen, heute verabschiedeten Empfehlung sind Grundprinzipien angeführt, die auf den Schutz der Rechte jener Menschen abzielen, deren persönliche Daten zu Versicherungszwecken bearbeitet werden. Dabei wird auch das legitime Interesse der Versicherungsgesellschaften berücksichtigt, das Risiko der Versicherten zu bewerten. Die empfohlenen Maßnahmen umfassen die genaue Regelung der Erhebung und Verarbeitung gesundheitsbezogener Daten, die nur auf Grundlage der Zustimmung des Betroffenen erfolgen sollten, sowie das Verbot, Gentests zu Versicherungszwecken zu fordern. (weiter ...)
Gespräch mit Mark Bale, Vorsitzender des Ausschusses des Europarates für Bioethik
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