Der Beratende Ausschuss zum Rahmenübereinkommen des Europarates zum Schutz nationaler Minderheiten (FCNM) hat den Angriff der Russischen Föderation auf die Ukraine auf das Schärfste verurteilt und „bedauert, dass die russischen Behörden Fragen der Minderheitenrechte als Vorwand für den Einmarsch genutzt haben. Der Ausschuss ist zutiefst beunruhigt hinsichtlich der durch den Krieg erfolgten Verschärfung der Situation für die interethnischen Beziehungen in der Ukraine.
Er ist entsetzt über den Verlust von Menschenleben und das menschliche Leid infolge des Krieges, die auch Auswirkungen auf Angehörige nationaler Minderheiten in den vom Krieg betroffenen Gebieten, Binnenvertriebene und Flüchtlinge haben, so der Ausschuss in der vergangene Woche auf seiner Plenarsitzung verabschiedeten Erklärung.
„Die Ukraine ist ein multiethnisches Land und in den am stärksten zerstörten Regionen im Osten und Süden der Ukraine sind viele nationale Minderheiten zu Hause“, stellte der Beratende Ausschuss fest und pflichtete der Generalsekretärin des Europarates in ihrer Verurteilung der barbarischen Gewalt gegen Frauen und Kinder bei.
„Der Beratende Ausschuss ist zutiefst beunruhigt darüber, dass der Krieg die Lage in Bezug auf die interethnischen Beziehungen in der Ukraine verschärft und das Misstrauen zwischen Personen, die sich als ethnische Russen identifizieren, und der Mehrheitsbevölkerung vertieft hat. Dies wird auch Auswirkungen auf jene Personen haben, die sich mit anderen nationalen Minderheiten identifizieren oder als Ukrainer, jedoch Russisch als ihre Hauptverkehrssprache gebrauchen“, so die Erklärung.
Der Angriff verstößt nicht nur gegen Russlands Verpflichtungen gemäß der Satzung des Europarates, sondern läuft auch den Grundsätzen des Rahmenübereinkommens zuwider, und dieser Widerspruch „könnte nicht krasser sein“, unterstrich der Ausschuss. Laut dem Rahmenübereinkommen ist der Schutz nationaler Minderheiten ein fester Bestandteil des internationalen Menschenrechtsschutzes und sind die Bestimmungen des Übereinkommens „nach Treu und Glauben, im Geist der Verständigung und Toleranz und in Übereinstimmung mit den Grundsätzen guter Nachbarschaft, freundschaftlicher Beziehungen und der Zusammenarbeit zwischen den Staaten anzuwenden.“
Infolge des Angriffs wurde die Russische Föderation aus dem Europarat ausgeschlossen. Angesichts der Tatsache, dass das Rahmenübereinkommen Nichtmitgliedsstaaten offensteht, bleibt die Russische Föderation ein Vertragsstaat dieses Übereinkommens, ist folglich durch die sich daraus ergebenden Verpflichtungen gebunden und unterliegt dem Monitoring-Verfahren. In diesem Zusammenhang und wenn es die Umstände zulassen, wird der Beratende Ausschuss die Auswirkungen dieser Entwicklungen auf nationale Minderheiten in der Russischen Föderation weiterhin genau verfolgen.