Die Arbeitsgruppe aus Vertretern des Europarates und des türkischen Justizministeriums ist am 7. und 8. September 2017 in Ankara zusammengetroffen, um Fragen im Zusammenhang mit der Freiheit der Meinungsäußerung und der Bekämpfung von Terrorismus in der Türkei zu diskutieren.
Außerdem hielten die Experten des Europarates einen Meinungsaustausch mit Mitgliedern jener Kommission ab, die vor Kurzem zur Untersuchung von Maßnahmen im Zusammenhang mit den Notstandsdekreten eingerichtet wurde, darunter Entlassungen von Staatsbediensteten und die Schließung von Medienunternehmen.
Ein Thema des Arbeitsgruppentreffens waren Fragen, die mit der Umsetzung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) durch die Türkei und besonders mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zur Freiheit der Meinungsäußerung zusammenhängen.
Die rechtlichen Auswirkungen der jüngsten Entwicklungen in dem Land wurden analysiert, vor allem mit Augenmerk auf der Umsetzung der fraglichen Gesetze im Einklang mit der EMRK. Es wurde betont, dass die Entscheidungen der Staatsanwaltschaft und der Gerichte erster Instanz der EMRK und der Rechtsprechung des türkischen Verfassungsgerichts entsprechen müssen.
Angesichts dessen, dass Freiheitsentzug nur als letztes Mittel angewandt werden sollte, wurde besonders unterstrichen, dass Untersuchungshaft nur bei hinreichendem Verdacht verhängt werden sollte (so wie in der EMRK gefordert). Zudem sollte in diesen Fällen die Rechtsprechung des Straßburger Gerichtshofs im Hinblick genau beachtet werden.
Die Bedeutung eines anhaltenden Dialogs und der Zusammenarbeit zwischen der Türkei und dem Europarat wurde hervorgehoben.
Die Arbeitsgruppe wurde zu Beginn des Jahres 2015 auf Initiative des Generalsekretärs des Europarates und des Justizministers im Rahmen des türkischen Aktionsplans zur Vorbeugung von Verstößen gegen die EMRK eingerichtet. Sie setzt sich aus Vertretern des Generalsekretärs und des Justizministeriums zusammen. An dem aktuellen Treffen nahmen auch Richter am Kassationshof und am Verfassungsgericht der Türkei teil.