In einem neuen Leitfaden beleuchtet die GRETA – die Expertengruppe des Europarates für die Bekämpfung des Menschenhandels – die Ziele und Grundsätze der Erholungs- und Bedenkzeit, die Rechtsgrundlage und die Verfahren für die Gewährung dieser Frist sowie ihre Beziehung zu anderen Bestimmungen des Übereinkommens des Europarates zur Bekämpfung des Menschenhandels. Die in Artikel 13 des Übereinkommens vorgesehene Erholungs- und Bedenkzeit ist ein wesentliches Element des Schutzes und der Unterstützung von Opfern des Menschenhandels.
„Die Erholungs- und Bedenkzeit wird als wirksames Mittel zum Schutz der Grundrechte der Opfer von Menschenhandel anerkannt“, erklärte die Präsidentin der GRETA, Helga Gayer, und betonte, dass die Erholungs- und Bedenkzeit in einigen Ländern leider immer noch nicht im innerstaatlichen Recht vorgesehen sei oder in einer Weise ausgelegt werde, die nicht mit Artikel 13 in Einklang steht. „Diese Orientierungshilfe ist ein wichtiges Instrument, das die praktischen Modalitäten ihrer vollständigen Umsetzung klarstellt und erleichtert.“
Ziel des Leitfadens ist es, die Umsetzung der Verpflichtung, den Opfern von Menschenhandel eine Erholungs- und Bedenkzeit zu gewähren, in allen Staaten, die durch das genannte Übereinkommen gebunden sind, zu verbessern, indem konkrete und praktische Leitlinien für die zuständigen Behörden, Agenturen und Organisationen der Zivilgesellschaft bereitgestellt werden.
Die in Artikel 13 des Übereinkommens des Europarates zur Bekämpfung des Menschenhandels vorgesehene Erholungs- und Bedenkzeit muss gewährt werden, sobald es einen begründeten Verdacht gibt, dass eine Person Opfer von Menschenhandel geworden ist. Ziel ist es, dass die Opfer ein Mindestmaß an psychischer Stabilität zurückgewinnen und in Kenntnis der Sachlage entscheiden können, ob sie mit den zuständigen Behörden bei den Ermittlungen und der Strafverfolgung der Menschenhändler zusammenarbeiten wollen. Während dieser Zeit ist es nicht möglich, Ausweisungsmaßnahmen gegen die mutmaßlichen Opfer zu vollziehen, wodurch ihnen ein wesentlicher Schutz gewährleistet wird.
Die Expertengruppe für die Bekämpfung des Menschenhandels (GRETA) ist ein unabhängiges Organ, das beurteilt, wie die Länder das Übereinkommen des Europarates zur Bekämpfung des Menschenhandels umsetzen. Alle 46 Mitgliedsstaaten des Europarates sind durch das Übereinkommen gebunden, ebenso wie Belarus und Israel.